Mit Urteil V R 31/12 vom 24. Oktober 2013 hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer grundsätzlich im Umfang eines Sicherungseinbehaltes zur Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berechtigt sein kann. Das BMF stellt in seinem Schreiben die Folgen diese Urteils dar (Az. III C 2 – S-7333 / 08 / 10001 :004).