Änderung der Bemessungsgrundlage wegen vorübergehender Uneinbringlichkeit aufgrund eines Sicherungseinbehaltes

Mit Urteil V R 31/12 vom 24. Oktober 2013 hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer grundsätzlich im Umfang eines Sicherungseinbehaltes zur Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berechtigt sein kann. Das BMF stellt in seinem Schreiben die Folgen diese Urteils dar (Az. III C 2 – S-7333 / 08 / 10001 :004).

 

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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG)

Mit dem BMF-Schreiben ergeht ein Nichtanwenderlass zum BFH-Urteil V R 7/14 vom 28. August 2014. Die Entscheidung des BFH zur Abgrenzung des Begriffs des Bauwerks und der Betriebsvorrichtung ist damit vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Anwendungsschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer und die rechtlichen Bedenken nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (Az. III C 3 – S-7279 / 14 / 10003).

 

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