Das BMF teilt mit, dass die Kapitalmaßnahmen der Google Inc. und der A.P. Moeller/Maersk A.S. vom April 2014 die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG erfüllen und daher eine Korrektur des bei der Abwicklung der Kapitalmaßnahme vorgenommenen Steuerabzugs vorzunehmen ist (Az. IV C 1 – S-2252 / 09 / 10004 :003).