Der BFH hat zur Frage der Gutschrift von Scheinrenditen als Kapitaleinkünfte auch bei einem betrügerischem Schneeballsystem und der leichtfertigen Steuerverkürzung durch die Nichterklärung der gutgeschriebenen Scheinrenditen in der Einkommensteuererklärung mit der Folge der Verlängerung der Festsetzungsfrist entschieden (Az. VIII R 38/13).