Hinweise zur erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen zum Bestätigungsvermerk

Sowohl das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) als auch die EU-Abschlussprüferverordnung (AP-VO) enthalten neue Anforderungen an den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Beide Rechtsvorschriften sind grundsätzlich ab dem 17. Juni 2016 anzuwenden. Die WPK versucht, aufgrund von Übergangs- und Ausnahmeregelungen bestehende Unsicherheiten auszuräumen.

 

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Letzter Tätigkeitsbericht der APAK veröffentlicht

Der aktuelle Tätigkeitsbericht der APAK ist die abschließende Dokumentation über die Tätigkeit seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005. Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 geht die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer auf die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über.

 

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Zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle bei der BAFA und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung

Die WPK hat zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung Stellung genommen.

 

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Konsultation zur Regulierung von Freien Berufen

Am 27. Mai 2016 hat die EU-Kommission ihre Konsultation zur Regulierung von Freien Berufen veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen die nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten. Mithilfe eines Analyserasters soll festgestellt werden, ob die Mitgliedstaaten ihre Regularien ausreichend verhältnismäßig überprüft haben. Die Fragen hat die WPK zur Verfügung gestellt.

 

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