Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Standard Investmentgesellschaften (Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht.
Wirtschaftsprüfung
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Standard Investmentgesellschaften (Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht.
Die Neufassung wurde aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011 erforderlich. Im Vergleich zum Entwurf der Neufassung berücksichtigt der endgültige IDW PS 970 lt. IDW einige Änderungen.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat gegenüber der International Federation of Accountants (IFAC) zu den Änderungsvorschlägen für den Code of Ethics Stellung genommen.
Das IDW hat zum Referentenentwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Stellung genommen.
§ 7a des Haushaltsgrundsätzegesetzes schreibt vor, dass die staatliche Doppik den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften folgt. Diese Anlehnung wird vom IDW begrüßt.
Die Definition des Begriffs „Those Charged with Governance“ lautet in ISA 260 und im IESBA Code of Ethics jeweils unterschiedlich und muss angeglichen werden, so die Meinung des IDW in einem Schreiben an das International Ethics Standards Board.
Anders als das Institut der Wirtschaftsprüfer ist die Bundessteuerberaterkammer der Auffassung, dass § 274 HGB entsprechend seiner Stellung im Gesetz ausschließlich für die Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264 HGB und für die in § 264a HGB genannten haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften gilt. Für Einzelkaufleute, nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften, welche die Erleichterung des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch nehmen, gelte diese Vorschrift nicht.
Im Referentenentwurf dieses Gesetzes bemängelt das IDW unklare Formulierungen in den geplanten Änderungen zum Einkommensteuergesetz. Auch bei den Änderungen in der Abgabenordnung zu satzungsmäßigen Voraussetzungen sieht das IDW Probleme.
Das IDW schlägt dem Ministerium für Gesundheit in NRW Änderungen am Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vor.
Das IDW hat seine Auffassung gegenüber der Bundessteuerberaterkammer zu Ansatz und Bewertung von passiven latenten Steuern dargelegt. Diese weicht von einer kürzlich veröffentlichten Verlautbarung der BStBK ab.
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