Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat den „Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 Konzernlagebericht“ sowie „Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 Zwischenberichterstattung“ verabschiedet.
Wirtschaftsprüfung
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat den „Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 Konzernlagebericht“ sowie „Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 Zwischenberichterstattung“ verabschiedet.
Die von der EU-Kommission am 30. November 2011 vorgelegten Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung haben zahlreiche Organisationen, Institutionen, Berufsangehörige und Wissenschaftler zur Abgabe von Stellungnahmen veranlasst. Allein die WPK hat zwei Konsultationsrunden veranstaltet.
Das IDW hat gegenüber der Global Reporting Initiative (GRI) zum Exposure Draft (ED) der Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung „G4“ Stellung genommen.
Das IDW hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zum Diskussionsentwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) Stellung genommen.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat gegenüber dem BMF zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) Stellung genommen.
Im Juli 2012 veröffentlichten die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und der italienische Standardsetter (OIC) gemeinsam den Fragebogen „Goodwill impairment and amortisation“. Das IDW bringt wiederholt seine Bedenken hinsichtlich der Anwendung des impairment-only-Ansatzes nach IAS 36 zum Ausdruck.
Der Rechtsausschuss JURI des EU-Parlaments hat bestätigt, dass der Änderungsantrag nicht weiter verfolgt wird; die Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen bleibt erhalten. Die zahlreichen Aktivitäten der WPK sind damit erfolgreich gewesen.
Das IDW hat den vom Verwaltungsrat des DRSC zur Diskussion gestellten Grundsätzen und Leitlinien für dessen künftige Arbeit im Grundsatz zugestimmt, weist allerdings auf noch bestehenden Konkretisierungsbedarf zu einzelnen Aspekten hin.
Das IDW begrüßt zwar die Bemühungen des IFRS IC um Klarstellung, allerdings sollte im Fall der Inkonsistenz zweier Standards diese direkt geändert werden, anstatt eine neue Interpretation zu verabschieden.
Das EU-Parlament hat die Berichtsentwürfe (zur Änderungsrichtlinie und zum Verordnungsvorschlag) des Berichterstatters im Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) veröffentlicht. Die Wirtschaftsprüferkammer nimmt dazu Stellung.
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