Nachhaltigkeit: Weitere Fragen und Antworten der EU-Kommission zur EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Kommission hat am 30. April 2026 eine weitere Bekanntmachung zur Auslegung und Anwendung bestimmter Vorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form von Fragen und Antworten veröffentlicht. Darauf macht die WPK aufmerksam.

WPK, Mitteilung vom 08.05.2026

Die Europäische Kommission hat am 30. April 2026 eine weitere Bekanntmachung zur Auslegung und Anwendung bestimmter Vorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form von Fragen und Antworten veröffentlicht.

Die Reihe von Bekanntmachungen sollen dazu dienen, Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Angabe von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten als unverbindliche Orientierungshilfe zu geben und begründen keine zusätzlichen Anforderungen, Rechte oder Pflichten.

Änderungen durch den delegierten Omnibus-Rechtsakt

In der nunmehr vierten Bekanntmachung von Fragen und Antworten geht die Kommission auf die Änderungen der EU-Taxonomie-Verordnung durch den delegierten Omnibus-Rechtsakt vom 4. Juli 2025 zur Vereinfachung der Berichterstattung ein, der am 8. Januar 2026 im EU-Amtsblatt als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 veröffentlicht wurde. Die WPK hat darüber bereits berichtet („Neu auf WPK.de“ vom 11. Juli 2025 und „Neu auf WPK.de“ vom 12. Januar 2026).

Die Fragen und Antworten untergliedern sich in:

  • Fragen zum delegierten Omnibus-Rechtsakt vom 4. Juli 2025, insbesondere im Zusammenhang mit dessen erstmaliger Anwendung,
  • Fragen zum neu eingeführten Wesentlichkeitsgrundsatz für die Taxonomie-Berichterstattung und
  • Fragen zu Risikopositionen berichtender Finanzunternehmen gegenüber Zweckgesellschaften.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Reform der privaten Altersvorsorge nimmt letzte Hürde

Ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt künftig die Riester-Rente. Der Bundesrat stimmte am 08.05.2026 der vom Bundestag beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge zu. Gleichzeitig unterbreiten die Länder Vorschläge zum Verwalten und Ausgestalten des neuen Angebots.

Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2026

Ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt künftig die Riester-Rente. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 der vom Bundestag beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge zu. Gleichzeitig unterbreiten die Länder Vorschläge zum Verwalten und Ausgestalten des neuen Angebots.

Mehr Flexibilität für höhere Renditen

Im Mittelpunkt der Reform steht die Schaffung von Altersvorsorgedepots. Damit lassen sich Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter ansparen. Die neuen Produkte sollen flexibler, renditenstärker und kostengünstiger sein als die Riester-Rente. Sie bieten jedoch keine Beitragsgarantie. Um höhere Wertzuwächse in der Ansparphase erzielen zu können, werden die Kriterien für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen neu gefasst. Bestehende Riester-Verträge lassen sich auch nach der Reform weiter besparen. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.

Auch künftig sind für sicherheitsorientierte Sparer Produkte vorgesehen, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert und ausgezahlt werden. Daneben soll es ein Vorsorgemodell mit 80-prozentiger Garantie geben. Mit der niedrigeren Garantiestufe sind höhere Renditechancen möglich.

Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft

Um sich bei der Anlageentscheidung besser orientieren zu können, ist ein kostengünstiges Standardprodukt vorgesehen. Dafür wird die Bundesregierung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Standarddepot soll eine Alternative zu den privat angebotenen Produkten sein.

Höhere Grundförderung und Sparanreize für Familien

Mit einer veränderten Zulagenförderung sollen höhere Anreize zur Vorsorge geschaffen werden. Bis zu einer Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360 Euro pro Jahr soll es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Darüberhinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro. Familien sollen besonders stark profitieren: Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100 Prozent.

Forderungen der Länder aufgegriffen

Der Bundestag hat bei seinen Beratungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in Teilen geändert und dabei auch Forderungen des Bundesrates aufgegriffen. So können nun neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren. Außerdem wurden die Kinderzulage erhöht und die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt von 1,5 auf 1 Prozent abgesenkt.

Entschließung

Zusammen mit seiner Zustimmung fasste der Bundesrat eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung bittet, zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte. Außerdem spricht er sich dafür aus, dieses möglichst so auszugestalten, dass die Anlegerinnen und Anleger auch eine Variante wählen können, welche Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.

Wie es weitergeht

Der überwiegende Teil des Gesetzes tritt am Tag nach dessen Verkündung in Kraft. Zuvor muss es von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Ziel ist es, dass die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen.

Quelle: Bundesrat

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Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen und staatliche Zuschüsse beim Kauf von E-Autos

Ein Gesetzesbeschluss des Bundestages mit zahlreichen Änderungen im Verbraucherkreditrecht hat am 08.05.2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz setzt Vorgaben aus Brüssel um und soll Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen besser schützen. Im Bundestag wurde das Gesetz zudem um eine Rechtsgrundlage für die Förderung von E-Autos ergänzt.

Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2026

Ein Gesetzesbeschluss des Bundestages mit zahlreichen Änderungen im Verbraucherkreditrecht hat am 8. Mai 2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz setzt Vorgaben aus Brüssel um und soll Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen besser schützen. Im Bundestag wurde das Gesetz zudem um eine Rechtsgrundlage für die Förderung von E-Autos ergänzt.

Schutz bei Kleinkrediten und zinslosen Darlehen

Die Verbraucherschutzvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch gelten künftig auch für Kleinkredite bis 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten, aber auch zins- und gebührenfreie Kredite. Somit unterliegen auch die sog. Kauf jetzt, bezahl später-Modelle diesem Recht. Dies solle nach Angaben der Bundesregierung Risiken minimieren und Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Schuldenfalle bewahren. Nicht betroffen sind hingegen der Kauf auf Rechnung sowie das Bezahlen mit Debitkarten.

Keine Unterschrift mehr nötig

Für die Aufnahme eines Kredites bedarf es künftig keiner Unterschrift mehr, was sich besonders auf Online-Verträge auswirkt. So soll dem digitalen Wandel und den damit einhergehenden Gepflogenheiten beim Vertragsabschluss Rechnung getragen und der Zugang zu Finanzierungen erleichtert werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Weitere Regelungen

Das Gesetz sieht auch vor, vorvertragliche Informationspflichten zu erweitern. Darüber hinaus werden die von der Rechtsprechung definierten Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen gesetzlich festgeschrieben. Die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Informationen wird auf zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Dies sorge für mehr Rechtssicherheit. Für einen besseren Schutz vor Überschuldung sind zudem strengere Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung vorgesehen. So dürfen Kredite nur vergeben werden, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist.

Förderung von E-Autos

Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens hat der Deutsche Bundestag eine neue Rechtsgrundlage für die E-Auto-Förderung in das Gesetz aufgenommen. Privatpersonen können nun beim Kauf eines E-Autos eine Förderung beantragen, die einkommensabhängig bis zu 6.000 Euro betragen kann. Dies gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es gilt überwiegend ab dem 20. November 2026. Die Förderung der E-Autos tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Bundesrat

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Versorgungssicherheit Strom – neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das BMWE hat den Referentenentwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) veröffentlicht. Der Entwurf enthält eine neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer in § 64 Abs. 2 Nr. 2 Strom VKG-E im Rahmen des abschließenden Präqualifizierungsverfahrens. Die WPK begrüßt diese neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer, hat allerdings angeregt, auch vereidigte Buchprüfer mit dieser Aufgabe zu betrauen.

WPK, Mitteilung vom 08.05.2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) veröffentlicht. Die WPK hat dazu am 5. Mai 2026 gegenüber dem BMWE Stellung genommen.

Hintergrund und Inhalt

Ziel soll es sein, die Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zur Kraftwerksstrategie gesetzlich umzusetzen. Der Strommarkt benötigt danach zusätzliche Kapazitäten, um bei einem fortschreitenden Kohleausstieg und einem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung die Versorgung von Verbrauchern und der Wirtschaft auch in Zukunft verlässlich zu gewährleisten.

Das StromVKG soll sicherstellen, dass im Jahr 2031 ausreichend steuerbare Leistung im Stromsystem zur Verfügung steht. Der Gesetzentwurf führt einen Kapazitätsmarkt als systematischen Rahmen für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ein. Mit dem Kapazitätsmarkt wird erstmals systematisch die Bereithaltung von Kapazität vergütet, also die Fähigkeit von Anlagen beziehungsweise Kapazitäten, sicher bereitzustehen, um in möglichen Knappheitssituationen Strom zu erzeugen und zu einer sicheren Stromversorgung beizutragen.

Dafür sind mehrere technologieneutrale Ausschreibungen vorgesehen:

  • Neue Langzeit-Kapazitäten sollen ab Sommer 2026 ausgeschrieben werden. An den Ausschreibungen können Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen teilnehmen. Das Gesetz sieht zwei Ausschreibungsrunden vor. Für 9 Gigawatt ist in den ersten Ausschreibungsrunden ein Langzeitkriterium vorgesehen, das heißt, sie müssen über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen können. Die Anlagen müssen spätestens im Jahr 2031 für einen Zeitraum von 15 Jahren für die Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen.
  • Neue Erzeugungskapazitäten (2 Gigawatt) sollen ohne Langzeitkriterium ausgeschrieben werden. Auch diese Kapazitäten müssen bis 2031 für 15 Jahre zur Verfügung stehen. An der Ausschreibung können Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen teilnehmen.
  • Weitere Kapazitäten sollen in den Jahren 2027 und 2029 ausgeschrieben werden. Auch diese sollen bis zum Jahr 2031 verfügbar sein. An diesen Ausschreibungen können technologieoffen alle Technologieklassen teilnehmen (Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen sowie regelbare Lasten). Je nach Investitionstiefe sollen erfolgreiche Bieter Kapazitätszahlungen über unterschiedlich lange Zeiträume erhalten (1, 7 oder 15 Jahre).

Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Der Entwurf enthält eine neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer in § 64 Abs. 2 Nr. 2 Strom VKG-E im Rahmen des abschließenden Präqualifizierungsverfahrens.

Ein Präqualifizierungsverfahren dient dazu, rechtzeitig wesentliche Informationen zum Bieter sowie zu technischen Eigenschaften der Anlagen zu erfassen und zu verifizieren. Eine erfolgreiche Präqualifizierung bescheinigt, dass ein Anbieter grundsätzlich die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen sowie eine Erbringung der Leistung erfüllt.

Das vorgelagerte Präqualifizierungsverfahren ist in Abschnitt 5 geregelt. Bestimmte Nachweise können aber erst später erbracht werden. Der Abschluss der vorläufig erteilten Präqualifizierung (geregelt in Abschnitt 8) kann frühestmöglich nach der Bezuschlagung erfolgen, muss aber spätestens einen Tag vor Beginn des Verpflichtungsjahres am 1. November 2031 beantragt werden. Zu den einzureichenden Nachweisen gehört derjenige über das Erreichen der erforderlichen Mindestinvestitionsschwelle nach § 14 Strom VKG-E (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 Strom VKG-E). Dieser Nachweis ist durch Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestats zu erbringen (§ 64 Abs. 2 Nr. 2 Strom VKG-E).

Stellungnahme der WPK

Die WPK begrüßt diese neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer, hat in ihrer Stellungnahme allerdings angeregt, auch vereidigte Buchprüfer mit dieser Aufgabe zu betrauen, da diese im Grundsatz dieselben Aufgaben ausführen dürfen und nach dem Gesetz dieselben beruflichen Pflichten haben.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Keine Mehrheit im Bundesrat für Entlastungsprämie und Steuerberaterreform

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 08.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit kann auch die geplante Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst nicht in Kraft treten.

Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2026

Ein Antrag, mit dem der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, mit weiteren Maßnahmen gegen den Preisanstieg an den Zapfsäulen vorzugehen und eine Übergewinnsteuer einzuführen, fand im Plenum des Bundesrates am 8. Mai 2026 nach ausführlicher Debatte keine Mehrheit.

Vorschläge zum Kampf gegen überhöhte Spritpreise

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland brachten die Vorlage ein und begründeten ihre Initiative damit, dass die aktuellen Preissprünge bei Kraftstoffen und Energie die Kaufkraft minderten und vor allem sozial schwache Gruppen und die Erholung der Wirtschaft gefährdeten.

Um missbräuchliche Preis- und Gewinnsteigerungen zu unterbinden, sei daher das Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent anzuwenden und gegebenenfalls gesetzlich nachzuschärfen. Eine weitere Möglichkeit bestünde in der Einführung eines Durchschnittspreisverfahrens, das den Verkaufspreis von Kraftstoffen an die tatsächlichen Anschaffungskosten des gesamten Kraftstoffs im Lager von Mineralölgesellschaften knüpfe.

Übergewinne abschöpfen

Darüber hinaus schlugen die fünf Länder vor, wie im Jahr 2023 Übergewinne abzuschöpfen und diese gezielt dafür einzusetzen, Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Hierfür kämen verschiedene Instrumente in Betracht, wobei aus den Erfahrungen vergangener Krisen möglichst ein europarechtlicher Rahmen entwickelt werden solle.

Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren

Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, forderten die antragstellenden Länder tiefgreifende Reformen. Erneuerbare Energien und Stromnetze seien konsequent auszubauen. Außerdem sprachen sie sich für eine auf das europäische Mindestmaß gesenkte Stromsteuer und die zügige Einführung des Industriestrompreises aus.

Quelle: Bundesrat

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Exporte im März 2026: +0,5 % zum Februar 2026

Im März 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Februar 2026 kalender- und saisonbereinigt um 0,5 % und die Importe um 5,1 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 nahmen die Exporte um 1,9 % und die Importe um 7,2 % zu, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.05.2026

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), März 2026
135,8 Milliarden Euro
+0,5 % zum Vormonat
+1,9 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), März 2026
121,5 Milliarden Euro
+5,1 % zum Vormonat
+7,2 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), März 2026
14,3 Milliarden Euro

Im März 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Februar 2026 kalender- und saisonbereinigt um 0,5 % und die Importe um 5,1 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 nahmen die Exporte um 1,9 % und die Importe um 7,2 % zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt.

Im März 2026 wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 135,8 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 121,5 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss damit im März 2026 mit einem Überschuss von 14,3 Milliarden Euro ab. Im Februar 2026 hatte der kalender- und saisonbereinigte Außenhandelssaldo +19,6 Milliarden Euro betragen. Im März 2025 hatte er bei +19,9 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im März 2026 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 78,4 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 61,0 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Februar 2026 stiegen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 3,4 % und die Importe aus diesen Staaten um 3,0 %. In die Staaten der Eurozone wurden Waren im Wert von 54,8 Milliarden Euro (+4,1 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 40,8 Milliarden Euro (+1,7 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden Waren im Wert von 23,6 Milliarden Euro (+1,7 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 20,1 Milliarden Euro (+5,7 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im März 2026 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 57,4 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 60,5 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Februar 2026 sanken die Exporte in die Drittstaaten um 3,3 % und die Importe von dort stiegen um 7,4 %.

Die meisten deutschen Exporte gingen im März 2026 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 11,2 Milliarden Euro exportiert, das waren 7,9 % weniger als im Februar 2026. Gegenüber dem Vorjahresmonat März 2025 waren die Exporte in die Vereinigten Staaten kalender- und saisonbereinigt um 21,4 % niedriger. Einen stärkeren Rückgang der Exporte in die USA hatte es im Vorjahresvergleich zuletzt im Juni 2020 (-27,4 % gegenüber Juni 2019) gegeben. Die Exporte in das Vereinigte Königreich nahmen im Vergleich zum Vormonat um 3,2 % auf 7,4 Milliarden Euro zu. Die Exporte in die Volksrepublik China sanken im März 2026 im Vergleich zum Februar 2026 um 1,8 % auf 6,0 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im März 2026 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 15,6 Milliarden Euro eingeführt. Das waren 4,9 % mehr als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken um 3,7 % auf 8,0 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 11,7 % auf 3,5 Milliarden Euro zu.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im März 2026 Waren im Wert von 150,3 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 130,4 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 stiegen die Exporte damit um 6,9 % und die Importe um 11,1 %. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im März 2026 mit einem Überschuss von 19,8 Milliarden Euro ab. Im März 2025 hatte der Saldo +23,2 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Produktion im März 2026: -0,7 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im März 2026 gegenüber Februar 2026 saison- und kalenderbereinigt um 0,7 % gesunken, die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen jedoch um 1,2 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.05.2026

Produktion in den energieintensiven Industriezweigen um 1,2 % gestiegen

Produktion im Produzierenden Gewerbe
März 2026 (real, vorläufig):
-0,7 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-2,8 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Februar 2026 (real, revidiert):
-0,5 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-0,2 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2026 gegenüber Februar 2026 saison- und kalenderbereinigt um 0,7 % gesunken. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von Januar 2026 bis März 2026 um 1,2 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Im Februar 2026 sank die Produktion gegenüber Januar 2026 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 0,5 % (vorläufiger Wert: -0,3 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 war die Produktion im März 2026 kalenderbereinigt 2,8 % niedriger.

Produktionsrückgänge in der Energieerzeugung und im Maschinenbau

Der Rückgang im März 2026 gegenüber dem Vormonat ist auf die Produktionsrückgänge in der Energieerzeugung (-4,0 %) und im Maschinenbau (-2,7 %) zurückzuführen. Positiv wirkten sich hingegen die Anstiege im Baugewerbe (+1,9 %) und in der Automobilindustrie (+1,9 %) aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) sank im März 2026 gegenüber Februar 2026 saison- und kalenderbereinigt um 0,9 %. Dabei sank die Produktion von Investitionsgütern um 1,6 % und die Produktion von Konsumgütern um 1,9 %. Die Produktion von Vorleistungsgütern stieg dagegen um 0,8 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 sank die Industrieproduktion kalenderbereinigt um 4,1 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gestiegen

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im März 2026 gegenüber Februar 2026 saison- und kalenderbereinigt um 1,2 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen von Januar 2026 bis März 2026 um 2,1 % höher als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat März 2025 war die energieintensive Produktion im März 2026 kalenderbereinigt um 1,2 % niedriger.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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EU-Kommission stellt neue Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vor

Die EU-Kommission hat neue Maßnahmen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Diese ergänzen die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 08.05.2026

Die EU-Kommission hat am 06.05.2026 neue Maßnahmen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht – diese ergänzen die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.

Rund 90 Millionen Menschen in Europa lebten mit einer Behinderung. Laut EU-Kommission seien 55 % von ihnen erwerbstätig, gegenüber 77 % der Menschen ohne Behinderungen; zugleich lebten 1,4 Millionen in Einrichtungen, jede dritte Person sei von Armut bedroht.

Barrierefreiheit digitaler Technologien & das Potenzial von KI

Bis 2030 bleibe die Umsetzung zentraler Barrierefreiheitsvorgaben ein Schwerpunkt. Die EU-Kommission legt den Fokus insbesondere auf die Überwachung der Umsetzung und Anwendung des European Accessibility Act, der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (derzeit in Überarbeitung) und dem Digital Services Act legen. Ferner wird sie den Normungsauftrag M/587 zu technischen Spezifikationen zu Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verfolgen.

Die EU müsse sich fortlaufend an neue Herausforderungen anpassen, um ihre Vorreiterrolle bei der Barrierefreiheit zu sichern. KI biete zwar großes Potenzial für die Unterstützung, insbesondere durch assistive Technologien, erfordere wegen möglicher Diskriminierungsrisiken jedoch einen vorsichtigen und grundrechtskonformen Einsatz. So plant die EU-Kommission z. B. Leitlinien für die Umsetzung des AI Acts herauszugeben.

Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen

Menschen mit Behinderungen stünden weiterhin vor Herausforderungen durch nicht barrierefreie Schnittstellen, Funktionen und Produktinformationen. Die EU-Kommission wolle daher barrierefreie Kennzeichnung in sechs Bereichen, darunter Energie, Lebensmittel und Kosmetik fördern. Initiativen wie die Produktsicherheitsverordnung und die Verbraucheragenda 2030 sollen Barrierefreiheit und Verbraucherschutz zusätzlich stärken.

Die EU-Kommission werde im Rahmen der Überarbeitung der Normungsverordnung prüfen, wie Menschen mit Behinderungen besser an Normungsprozessen beteiligt und Normen barrierefreier und inklusiver gestaltet werden können. Darüber hinaus wird bei der Überarbeitung der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe erwartet, dass die Pflicht zum Erwerb barrierefreier Produkte und Dienstleistungen erneut festgeschrieben wird.

Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Jobs

Der Inklusion von Menschen mit Behinderungen stünden vor allem mangelnde Barrierefreiheit, fehlende angemessene Vorkehrungen, Sozialleistungsfallen und bestehende Vorurteile entgegen.

Im Rahmen des Disability Employment Package solle der Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Das Follow-Up umfasse u. a. den Austausch von Best-Practices und die Herausgabe von Leitlinien, etwa zu KI und assistiven Technologien, die Bewertung angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Einklang mit der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, eine in Zusammenarbeit mit der OECD erstellte Kosten-Nutzen-Analyse zur Beschäftigungsförderung. Außerdem wird die EU-Kommission die Sozialpartner zur Inklusion von vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Personen konsultieren.

Die EU-Kommission werde mit den Ausschüssen für Sozialschutz und Beschäftigung des Rates der Europäischen Union nationale Ziele für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Inklusion am Arbeitsplatz soll auch im Rahmen der EU-Plattform für Diversitätschartas-Chartas der Vielfalt gefördert werden. Die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz denen Arbeitnehmer mit Behinderung ausgesetzt sind, sollen im “Quality Jobs Act” berücksichtigt werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Öffentliche Konsultation zur EU Inc.

Die EU-Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu ihrem Verordnungsvorschlag für die Schaffung einer neuen europaweiten Gesellschaftsform, der EU Inc., durch.

BRAK, Mitteilung vom 07.05.2026

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu ihrem Verordnungsvorschlag für die Schaffung einer neuen europaweiten Gesellschaftsform, der EU Inc., durch.

Die EU Inc. ist dadurch gekennzeichnet, dass sie innerhalb von 48 Stunden gegründet werden kann und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg vollständig digital verwaltet wird. Sie soll Erleichterung im Bereich der grenzüberschreitenden Gründung und Expansion von Unternehmen bringen und bildet den Grundstein für das 28. Regime.

Die Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 25. Juni 2026 möglich.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 09/2026

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IW halbiert Wachstumsprognose für 2026

Die deutsche Wirtschaft kommt nicht aus der Krise. Der Iran.-Krieg mit seinen ansteigenden Energiepreisen und Lieferstörungen stoppt die erhoffte Erholung, zeigt die Konjunkturprognose des IW Köln.

IW Köln, Pressemitteilung vom 07.05.2026

Die deutsche Wirtschaft kommt nicht aus der Krise. Der Iran-Krieg mit seinen ansteigenden Energiepreisen und Lieferstörungen stoppt die erhoffte Erholung, zeigt die Konjunkturprognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Der Krieg im Nahen Osten trifft die seit langem angeschlagene deutsche Wirtschaft hart. Das IW rechnet für 2026 nur noch mit einem Wachstum von gut 0,4 Prozent – weniger als halb so viel wie im Dezember prognostiziert. Die erhoffte Erholung nach drei Jahren Rezession und Stagnation fällt damit erneut aus. Betroffen sind nahezu alle Bereiche: Exporte schrumpfen, Investitionen und Konsum stagnieren, die Erwerbstätigkeit sinkt – einzig der Staat stützt die Nachfrage.

Die Ergebnisse im Detail:

  • Die deutschen Exporte sinken 2026 um 0,3 Prozent – zum vierten Mal in Folge. Das Auslandsgeschäft koppelt sich weiter vom Welthandel ab, der um 1,7 Prozent zulegt. Denn die globale Nachfrage verschiebt sich weg vom deutschen Produktionsportfolio, die Wettbewerbsfähigkeit sinkt, Unternehmen verlagern ihre Produktion ins Ausland.
  • Die Investitionskrise hält an: Das IW halbiert nahezu seine Prognose für die Anlageinvestitionen von 2,2 auf 1,2 Prozent. Die Ausrüstungsinvestitionen etwa für Maschinen oder Nutzfahrzeuge lagen schon 2025 um elf Prozent unter dem Niveau von 2019. Nur jedes fünfte Unternehmen plant höhere Ausgaben – doppelt so viele wollen sogar kürzen.
  • Der private Konsum kommt 2026 nicht vom Fleck: Noch im Dezember rechnete das IW mit einem Plus von einem Prozent – jetzt stagniert er wieder. Steigende Energie- und Lebensmittelpreise treiben die Inflation auf gut drei Prozent und entziehen den Haushalten Kaufkraft. Die Folge: Viele Bürger halten ihr Geld zusammen.
  • Die schlechte Konjunktur setzt sich auf dem Arbeitsmarkt fort: Die Arbeitslosigkeit steigt auf gut drei Millionen, die Arbeitslosenquote auf 6,4 Prozent. Die Erwerbstätigkeit sinkt um 190.000 Personen.
  • Dass die Wirtschaft noch ein Plus verzeichnet, liegt am Staat: Öffentliche Konsumausgaben und Verteidigungsinvestitionen stützen die Nachfrage. Das hat seinen Preis: Das Staatsdefizit steigt auf 156 Milliarden Euro, die Staatsquote auf über 51 Prozent.

Krisen setzen der deutschen Wirtschaft zu

„Die Krisen prasseln schneller auf die deutsche Wirtschaft ein, als sie sich erholen kann“, sagt IW-Konjunkturchef Michael Grömling. Es sei dennoch verfehlt, wenn die Politik mit Tankrabatten suggeriere, die zwangsläufigen Wohlstandsverluste auffangen zu können. „Die Politik muss sich auf das konzentrieren, was sie beeinflussen kann“, so Grömling. Wenn Schwarz-Rot das Reformfenster nutze, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Investitionsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, sei dem Land mehr geholfen.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

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