Kleine und mittlere Wertpapierinstitute sowie Schwarmfinanzierungsdienstleister: Erweiterter Prüfungsumfang

Kleine und mittlere Wertpapierinstitute sowie Schwarmfinanzierungsdienstleister: Erweiterter Prüfungsumfang

Die Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen von Prüfungen ist am 10.09.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 15.09.2026

Die Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen von Prüfungen ist am 10. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

§ 15 Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 3) sowie § 11a Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (eingeführt durch Art. 2 Nr. 2) erweitern die Pflichten des Prüfers von kleinen oder mittleren Wertpapierinstituten beziehungsweise von Schwarmfinanzierungsdienstleistern. Die Vorschriften dienen der Überwachung der Anforderungen der DORA-Verordnung, insbesondere der IKT-Organisation und IKT-Systeme, im Rahmen der jährlichen Prüfung.

Die WPK hatte sich im Rahmen der Konsultation der BaFin im Jahr 2024 allgemein gegen diese Erweiterung des Prüfungsumfangs ausgesprochen und darauf aufmerksam gemacht, dass diese sich in einer entsprechenden Erhöhung der Prüferhonorare auswirken wird („Neu auf WPK.de“ vom 2. Januar 2025).

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI

Künstliche Intelligenz hat in Deutschland lt. Bitkom erstmals die Mehrheit der Unternehmen erreicht: Erstmals setzt mit 57 Prozent der Großteil der Unternehmen KI ein.

Bitkom, Pressemitteilung vom 14.09.2026

  • 57 Prozent setzen Künstliche Intelligenz ein – fast dreimal so viele wie vor zwei Jahren
  • Aber: 9 von 10 sehen sich bei KI erst am Anfang
  • Wer KI nutzt, wird meist wettbewerbsfähiger
  • Aber: Jedes dritte Unternehmen sieht durch KI die eigene Existenz bedroht

Künstliche Intelligenz hat in Deutschland lt. Bitkom erstmals die Mehrheit der Unternehmen erreicht: Erstmals setzt mit 57 Prozent der Großteil der Unternehmen KI ein. Vor einem Jahr waren es erst 36 Prozent, vor zwei Jahren gerade einmal 20 Prozent. Weitere 38 Prozent planen oder diskutieren aktuell den Einsatz. Nur noch 4 Prozent sagen, KI sei für sie kein Thema, nach 17 Prozent im Vorjahr und 41 Prozent vor zwei Jahren. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Zugleich sehen sich die meisten Unternehmen bei KI noch ganz am Anfang. Kein Unternehmen, das KI im Einsatz hat, gibt an, das Potenzial von KI vollständig zu nutzen, gerade einmal 3 Prozent meinen, dass sie das Potenzial eher stark ausnutzen. 28 Prozent schöpfen hingegen die Möglichkeiten von KI nach eigener Einschätzung wenig aus, 59 Prozent sogar überhaupt nicht. „Künstliche Intelligenz ist keine Sache einzelner Vorreiter, sie ist in der Breite der Wirtschaft angekommen. Und das in einem Tempo, das wir bei keiner Technologie zuvor gesehen haben. Für die meisten ist damit aber nur der Einstieg geschafft, die eigentliche Arbeit beginnt jetzt“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Für die Politik sollten die letzten Zweifel ausgeräumt sein, dass die Anforderungen von KI als Schlüsseltechnologie Priorität haben müssen. Das reicht von der Infrastruktur mit ausreichend Rechenzentren bis zu einer Regulierung, die Unternehmen nicht einbremst, sondern unterstützt.“

Überzeugung und Verunsicherung liegen dicht beieinander

Grundsätzliche Zweifel an der Technologie gibt es in der Wirtschaft kaum noch. 91 Prozent der Unternehmen halten KI für die wichtigste Zukunftstechnologie, nach 81 Prozent im Vorjahr und 73 Prozent im Jahr 2024. Nur noch 8 Prozent sehen darin einen Hype, der massiv überschätzt wird – 2024 war es mit 26 Prozent noch rund jedes vierte Unternehmen. Mit Blick auf das eigene Unternehmen sehen 80 Prozent KI überwiegend als Chance, 18 Prozent eher als Risiko. Kein einziges Unternehmen hält KI für weit überwiegend riskant, und ebenfalls keines glaubt noch, dass KI keinen Einfluss auf das eigene Geschäft hat.

Zugleich zeigt die Befragung eine große Verunsicherung rund um KI. 61 Prozent meinen, dass Unternehmen ohne KI-Nutzung keine Zukunft haben (2025: 51 Prozent). 56 Prozent sind der Ansicht, Deutschland habe bei KI den Anschluss verloren. 34 Prozent sorgen sich, dass KI die Existenz ihres Unternehmens gefährdet – nach 23 Prozent im Vorjahr. 31 Prozent erwarten, dass KI ihr Geschäftsmodell verändern wird (2025: 24 Prozent). Und unter den Unternehmen, die KI bereits einsetzen, sagt ein Drittel (33 Prozent) offen, es tue dies vor allem aus Angst, andernfalls den Anschluss zu verlieren. „Wir sehen rund um KI viel Zuversicht, aber auch Verunsicherung“, sagt Wintergerst. „Dieselben Unternehmen, die in KI die entscheidende Technologie der kommenden Jahre erkennen, fürchten gleichzeitig, durch sie um ihre Existenz gebracht zu werden.“

Vom Kundenkontakt in die Tiefe des Unternehmens

Am häufigsten arbeitet KI weiterhin im Kundenkontakt, etwa bei der Bearbeitung von Anfragen (72 Prozent), sowie in Marketing und Kommunikation (54 Prozent). Deutlich zugelegt haben allerdings Bereiche, die im Vorjahr noch eine geringe Rolle spielten: internes Wissensmanagement 22 Prozent (2025: 11 Prozent), KI in eigenen Produkten und Dienstleistungen 20 Prozent (12 Prozent), KI im Vertrieb 14 Prozent (5 Prozent) oder in der IT-Abteilung 9 Prozent (2 Prozent). Auch in Controlling und Rechnungswesen ist der Einsatz gestiegen, von 17 auf 25 Prozent. In Produktionsabläufen nutzen 22 Prozent KI, in Forschung und Entwicklung 16 Prozent, in der Rechts- bzw. Steuerabteilung 8 Prozent, im Management 7 Prozent.

Aktuell rücken KI-Agenten in den Blick. Anders als ein Chatbot, der auf Fragen antwortet, handelt ein Agent selbstständig, indem er zum Beispiel Preisvergleiche durchführt, Angebote einholt und auch Entscheidungsoptionen ausarbeitet. Nur für 24 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen oder deren Einsatz planen beziehungsweise diskutieren, ist das derzeit kein Thema. 11 Prozent setzen solche Agenten schon ein, 29 Prozent planen den Einsatz und 31 Prozent diskutieren ihn. „KI-Agenten stehen heute etwa dort, wo Künstliche Intelligenz insgesamt vor drei Jahren stand. Sie werden sich aber ähnlich schnell verbreiten“, sagt Wintergerst. „Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten. Ein Agent, der eigenständig handelt, braucht verlässliche Daten, verbundene Systeme und Regeln, was er darf und was er zu lassen hat.“

KI zahlt sich messbar aus

Zwei Drittel der Unternehmen, die KI einsetzen, haben damit ihre Wettbewerbsposition verbessert (66 Prozent). 48 Prozent konnten durch KI ihre internen Prozesse deutlich beschleunigen, 45 Prozent sehen einen messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg. Bei 40 Prozent hat sich die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen verbessert, 36 Prozent haben mit KI sogar neue Produkte oder Dienstleistungen entwickelt.

Aus Sicht der Unternehmen wäre aber noch deutlich mehr möglich. Kein Unternehmen schöpft nach eigener Einschätzung das Potenzial von KI vollständig aus, nur 3 Prozent tun es eher stark. Dagegen sagen 28 Prozent, sie nutzten das KI-Potenzial eher wenig, 59 Prozent überhaupt nicht. Dieser Anteil ist über alle Unternehmensgrößen hinweg fast identisch, vom Betrieb mit 20 Beschäftigten bis zum Konzern. „Die positive Nachricht ist: Bei KI muss sich niemand abgeschlagen fühlen. Die entscheidenden Schritte stehen bei fast allen noch aus“, so Wintergerst.

Fast die Hälfte der Unternehmen gibt mehr Geld für KI aus

Schaut man auf das Budget, treiben die Unternehmen den KI-Einsatz weiter voran. 45 Prozent aller Unternehmen wenden 2026 mehr Geld für KI auf als im Vorjahr – 13 Prozent deutlich mehr, 32 Prozent eher mehr. Die Hälfte hält die Ausgaben unverändert, nur 3 Prozent wollen sie eher senken, kein Unternehmen fährt sie deutlich zurück. 2 Prozent haben noch nie in KI investiert und planen das auch nicht.

Wofür die Kosten anfallen, widerspricht dabei einem verbreiteten Bild. Als großen Kostenpunkt nennen 51 Prozent der KI-Anwender die Infrastruktur wie Cloud und Rechenleistung, 50 Prozent die Aufbereitung von Daten und 41 Prozent die Integration in bestehende Systeme. Abos und Lizenzen für KI-Software sind nur für 21 Prozent ein großer Kostenpunkt, sie liegen damit gleichauf mit den Ausgaben für externe Beratung. Die Schulung der Beschäftigten erzeugt bei 19 Prozent hohe Kosten. Am wenigsten fällt der Verbrauch von Token für die KI-Nutzung ins Gewicht: Für 8 Prozent ist er ein großer, für 11 Prozent ein kleiner Kostenpunkt. „Bei KI geht es nicht in erster Linie um das eingesetzte Modell. Daten aufbereiten, Systeme verbinden und Rechenkapazität bereitstellen erfordert den höchsten Aufwand. Wer nur eine Lizenz kauft, hat KI eingekauft, aber noch nichts verändert“, so Wintergerst.

Was den KI-Einsatz bremst

Wer bislang keine KI einsetzt, tut das vor allem, weil ihm technisches Know-how zur Implementierung fehlt – das sagen 85 Prozent der Unternehmen ohne KI. Vom KI-Einsatz fühlen sie sich weiterhin abgehalten durch verunsichernde rechtliche Hürden und Unklarheiten (66 Prozent), schwer zu kalkulierende Kosten (63 Prozent) und fehlende personelle Ressourcen (51 Prozent). 40 Prozent fehlen die notwendigen Daten, 30 Prozent sehen keine Anwendungsfälle.

Auch Unternehmen, die KI bereits im Einsatz haben, sehen sich Hindernissen gegenüber. Vorne stehen hier Anforderungen an den Datenschutz mit 66 Prozent, gefolgt von rechtlicher Verunsicherung (56 Prozent), schwer zu kalkulierenden Kosten (54 Prozent) und der Sorge, dass Unternehmensdaten in falsche Hände gelangen (45 Prozent). Für 42 Prozent ist die fehlende Akzeptanz der Beschäftigten ein Hemmnis. Nur 26 Prozent beklagen eine schlechte Qualität der Ergebnisse, 25 Prozent deren mangelnde Nachvollziehbarkeit, 11 Prozent fehlende Anwendungsfälle. „Vor dem Einstieg ist vor allem die Technologie das Problem, wer KI im Haus hat, ringt mit Datenschutz und der Frage, was erlaubt ist“, sagt Wintergerst.

Know-how fehlt, aber die Zahl der Schulungen steigt deutlich

Die KI-Kompetenzen ihrer Beschäftigten schätzen 66 Prozent der Unternehmen als gering ein, nur 28 Prozent als hoch. Hier trennen sich Anwender und Nichtanwender klar: Unter den Unternehmen mit KI-Einsatz halten 40 Prozent die einschlägigen Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für hoch, von den KI-freien Unternehmen tun dies nur 14 Prozent. Die Unternehmen tun etwas für die KI-Kompetenz ihrer Belegschaft und bieten in vielen Fällen Weiterbildungen rund um KI an. 70 Prozent aller Unternehmen schulen ihre Beschäftigten inzwischen im Umgang mit KI – 11 Prozent alle, 22 Prozent einen Großteil, 37 Prozent ausgewählte Beschäftigte. Mit 25 Prozent bietet allerdings jedes vierte Unternehmen keinerlei Schulungen an, im Vorjahr lag der Anteil noch bei 43 Prozent. Unter den Unternehmen, die KI einsetzen, schulen 91 Prozent, nur 4 Prozent tun nichts. „Kompetenz entsteht mit dem KI-Einsatz, aber sie entsteht nicht von allein. Dass inzwischen sieben von zehn Unternehmen Weiterbildungen anbieten, ist ein echter Fortschritt“, sagt Wintergerst.

Erfahrung dämpft die Sorge um Arbeitsplätze

Für die kommenden zwei Jahre erwarten 45 Prozent der Unternehmen einen leichten und 12 Prozent einen deutlichen Rückgang der Gesamtzahl ihrer Beschäftigten durch KI. 14 Prozent rechnen dagegen mit einem leichten Anstieg, kein Unternehmen mit einem deutlichen. Zugleich können oder wollen 29 keine Angabe machen.  Unternehmen, die KI bereits einsetzen, rechnen nur zu 9 Prozent mit einem deutlichen Stellenrückgang und damit sehr viel seltener als Unternehmen ohne KI-Einsatz, bei denen 15 Prozent davon ausgehen. Gleichzeitig erwarten Unternehmen, die KI bereits anwenden, mit 18 gegenüber 9 Prozent doppelt so häufig einen Anstieg der Beschäftigtenzahl durch KI. Wintergerst: „KI wird Tätigkeiten verändern, manche Berufsbilder werden verschwinden, andere neu entstehen. Für eine alternde Volkswirtschaft mit hohem Fachkräftemangel und einer seit Jahren stagnierenden Produktivität ist das keine Bedrohung, sondern eine Chance.“

Mehr Unternehmen sehen sich vom AI Act betroffen – und die Kritik wächst

Der AI Act ist in diesem Jahr in der Wirtschaft angekommen. 37 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, als Anwender vom AI Act betroffen zu sein, nach 23 Prozent im Vorjahr. 34 Prozent prüfen das derzeit, 18 Prozent sehen sich nicht betroffen, 8 Prozent haben sich mit dem AI Act noch nicht beschäftigt. Von den Unternehmen, die betroffen sind oder das prüfen, rechnen 89 Prozent mit einem hohen Umsetzungsaufwand, 51 Prozent sogar mit einem sehr hohen. Und 66 Prozent aller Unternehmen sind der Meinung, der AI Act schaffe mehr Nachteile als Vorteile für deutsche Unternehmen, im Vorjahr waren das noch 56 Prozent. Betroffene Unternehmen gehen im Durchschnitt davon aus, dass sie 2,1 Hochrisiko-KI-Systeme im Einsatz haben, nach 1,5 im Vorjahr. 25 Prozent von einem Hochrisiko-System aus, 30 Prozent von zwei solchen Systemen aus und 16 Prozent von drei oder mehr. 8 Prozent erwarten kein Hochrisiko-System, 22 Prozent können dazu keine Angabe machen. „Der AI Act sollte Vertrauen schaffen, erzeugt aber weitverbreitete Unsicherheit. Die Unsicherheit wächst, je genauer die Unternehmen hinsehen“, sagt Wintergerst. „Wir brauchen verbindlich und schnell rechtliche Klarheit zur Umsetzung des AI Act und praxistaugliche Standards“, so Wintergerst. „Es braucht außerdem Angebote zur Unterstützung von Unternehmen, damit sie Künstliche Intelligenz konform zum AI-Act einsetzen können.“

Bitkom lädt zum AIDAQ nach Berlin

Der Einsatz von KI steht auch im Mittelpunkt des AI, Data & Quantum Summit (AIDAQ) des Bitkom am 22. und 23. September im bcc in Berlin. Erwartet werden mehr als 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie mehr als 200 Speaker aus Wirtschaft, Politik und Forschung in 140 Sessions. Die Schirmherrschaft hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt übernommen. Mit dabei sind unter anderem Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Michael Vetter, CIO im Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Tina Klüwer, Executive Director von AI NATION, Tom Becker, VP DACH bei Mistral, Sarah Engel, Head of AI bei Trumpf, Jasper Krauser, Head of Quantum Technologies bei Airbus, sowie Prof. Dr. Volker Gruhn, Aufsichtsratsvorsitzender von adesso. Alle Informationen zum Programm gibt es online hier: aidaq.berlin.

Quelle: Bitkom

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Großhandelspreise im August 2026: +6,8 % gegenüber August 2025

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im August 2026 um 6,8 % höher als im August 2025. Ausschlaggebend für den Preisanstieg im August 2026 waren noch immer die Kriegshandlungen im Iran und im Nahen Osten, in deren Folge sich insbesondere die Großhandelspreise für Energieprodukte und Rohstoffe erhöhten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im August 2026 gegenüber Juli 2026 um 0,9 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.09.2026

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im August 2026 um 6,8 % höher als im August 2025. Im Juli 2026 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +5,3 % gelegen, im Juni 2026 bei +4,9 %. Ein höherer Preisanstieg als im August 2026 wurde zuletzt im Februar 2023 verzeichnet (+9,5 % gegenüber Februar 2022). Ausschlaggebend für den Preisanstieg im August 2026 waren noch immer die Kriegshandlungen im Iran und im Nahen Osten, in deren Folge sich insbesondere die Großhandelspreise für Energieprodukte und Rohstoffe erhöhten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Großhandelspreise im August 2026 gegenüber Juli 2026 um 0,9 %.

Deutliche Preisanstiege bei Mineralölerzeugnissen sowie Nicht-Eisen-Erzen, -Metallen und -Metallhalbzeug

Hauptursächlich für den Anstieg der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im August 2026 der Preisanstieg bei Mineralölerzeugnissen. Die Preise lagen hier 36,1 % über denen von August 2025. Gegenüber dem Vormonat Juli 2026 stiegen die Preise um 4,8 %.

Ebenfalls bedeutend für die Entwicklung im Vorjahresvergleich war der Preisanstieg im Großhandel mit Nicht-Eisen-Erzen, -Metallen und -Metallhalbzeug (+27,4 % gegenüber August 2025, +1,3 % gegenüber Juli 2026). Zudem stiegen unter anderem die Preise im Großhandel für chemische Erzeugnisse gegenüber August 2025 um 13,6 % (+0,3 % gegenüber Juli 2026). Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte waren auf Großhandelsebene 11,1 % teurer als im Vorjahresmonat (+1,5 % gegenüber Juli 2026).

Preisrückgänge im August 2026 gab es dagegen insbesondere im Großhandel mit lebenden Tieren (-18,3 % gegenüber August 2025 und -1,0 % gegenüber Juli 2026). Niedrigere Preise als im Vorjahresmonat wurden auf Großhandelsebene auch bei Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten (-10,3 % gegenüber August 2025 und -0,6 % gegenüber Juli 2026) sowie bei Fleisch und Fleischwaren (-6,7 % gegenüber August 2025 und -0,9 % gegenüber Juli 2026) bezahlt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Steuerermäßigung für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil

Wer ein Haus energetisch saniert, das ihm nur zum Teil gehört, kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nur in Höhe seines Miteigentumsanteils beanspruchen. Das gilt auch dann, wenn er die Kosten allein getragen und den größeren Teil des Hauses selbst bewohnt hat. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 6 K 1431/23 E).

FG Münster, Mitteilung vom 15.09.2026 zum Urteil 6 K 1431/23 E vom 23.06.2026 (nrkr)

Wer ein Haus energetisch saniert, das ihm nur zum Teil gehört, kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nur in Höhe seines Miteigentumsanteils beanspruchen. Das gilt auch dann, wenn er die Kosten allein getragen und den größeren Teil des Hauses selbst bewohnt hat. Dies hat der 6. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 23. Juni 2026 (Az. 6 K 1431/23 E) entschieden.

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beträgt insgesamt 20 % der Aufwendungen für eine energetische Maßnahme am selbst bewohnten Gebäude, höchstens 40.000 Euro je Objekt, verteilt auf drei Jahre. Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist zu einem Viertel Miteigentümer eines Zweifamilienhauses mit einer Wohnfläche von 247 m². Er bewohnt mit seiner Familie das Erdgeschoss mit 157 m², also rund 64 % der Wohnfläche. Im Obergeschoss mit 90 m² wohnt seine Mutter, die im Streitjahr häuslich gepflegt wurde. Einen schriftlichen Mietvertrag gab es zwischen beiden nicht. Reparaturen und Arbeiten am Grundstück übernahm der Kläger auf eigene Rechnung. Im Streitjahr 2020 ließ er eine Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) in das Haus einbauen und trug die Kosten allein. Für die Maßnahme lag eine Bescheinigung nach § 35c EStG vor. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung zunächst in voller Höhe. Die Fragen zum Miteigentum in der Anlage Energetische Maßnahmen waren nicht ausgefüllt. Erst im Einspruchsverfahren holte es einen Grundbuchauszug ein und erfuhr so von den Eigentumsverhältnissen. Es änderte den Bescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Diese Vorschrift erlaubt eine Änderung, wenn dem Finanzamt nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Es berücksichtigte die Aufwendungen nun nur noch zu einem Viertel, also in Höhe des Miteigentumsanteils. Die Kläger hielten die Änderung für unzulässig und die Steuerermäßigung in voller Höhe für gerechtfertigt. Eine Kürzung könne allenfalls nach dem Anteil an der genutzten Gesamtwohnfläche erfolgen. Eine gesetzliche Grundlage für eine Aufteilung nach Miteigentumsanteilen gebe es nicht.

Der 6. Senat hat die Klage abgewiesen. Das Finanzamt habe den Bescheid ändern dürfen. Der Miteigentumsanteil des Klägers sei ihm erst nach Erlass des ursprünglichen Bescheids bekannt geworden. Eine Verletzung seiner Ermittlungspflicht sei ihm nicht vorzuwerfen, weil die Fragen zum Miteigentum in der Anlage Energetische Maßnahmen nicht ausgefüllt worden seien. Für die anteilige Berücksichtigung der Aufwendungen nach dem Maßstab der Eigentumsanteile sprächen die Entstehungsgeschichte und die Systematik der Norm. Der Gesetzgeber habe in § 35c Abs. 6 EStG eigene Regelungen für Miteigentümer getroffen. Darin erkenne der Senat den Willen des Gesetzgebers, die getragenen Aufwendungen nach der Quote der Miteigentumsanteile zu verteilen. Die Vorschrift sei ähnlich aufgebaut wie die §§ 10e und 10f EStG. Für diese habe der Bundesfinanzhof ebenfalls den Aufteilungsmaßstab nach Miteigentumsanteilen zugrunde gelegt. Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte stünden dem nicht entgegen. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung liege in diesem Aufteilungsmaßstab nicht. Der Gesetzgeber habe die Zurechnung nicht an die tatsächliche Kostentragung knüpfen müssen. Wer über seinen eigenen Miteigentumsanteil hinaus Kosten trage, habe einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die anderen Miteigentümer. Die energetische Sanierung fremder oder nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzter Immobilien habe der Gesetzgeber über § 35c EStG nicht fördern wollen. Für diese Immobilien bestünden ohnehin andere steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Für die Aufteilung nach Miteigentumsanteilen spreche schließlich die Rechtssicherheit. Diese Quote sei durch die Finanzverwaltung einfach zu ermitteln und zu überprüfen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil zum Aufteilungsmaßstab bislang keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Redaktionsschluss war Revision noch nicht eingelegt. Betroffen sind alle Fälle, in denen ein Miteigentümer eine energetische Maßnahme allein bezahlt, etwa in Erbengemeinschaften oder nach Übertragungen innerhalb der Familie. Vergleichbare Verfahren bleiben bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs offen.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter September 2026

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Keine Wiedereinsetzung: Verletzte Hand ist kein Grund, die Frist zu verpassen

Ein an der Hand verletzter Anwalt verpasst die Berufungsbegründungsfrist – das reicht nicht, um Wiedereinsetzung zu gewähren. Auf diese Entscheidung des OLG München weist die BRAK hin (Az. 6 U 1263/26 e)

BRAK, Mitteilung vom 15.09.2026 zum Beschluss 6 U 1263/26 e des OLG München vom 18.08.2026

Ein an der Hand verletzter Anwalt verpasst die Berufungsbegründungsfrist – das reicht nicht, um Wiedereinsetzung zu gewähren, so das OLG München.

Wer bereits Wochen vor Ablauf der (bereits einmal verlängerten) Berufungsbegründungsfrist weiß, dass er wegen einer Handverletzung nur eingeschränkt tippen kann, darf nicht allein deshalb einfach die Frist verpassen. Dementsprechend gewährte das OLG München einem verletzten Anwalt keine Wiedereinsetzung. Er hätte den Schriftsatz diktieren, rechtzeitig für eine Vertretung sorgen oder die Gegenseite um eine erneute Fristverlängerung bitten können, so die Argumentation des Gerichts (Beschluss vom 18.08.2026, Az. 6 U 1263/26 e).

In dem Fall vertrat der Anwalt sich selbst als Beklagten. Die Berufungsbegründungsfrist war bereits einmal bis zum 7. Juli verlängert worden. Noch während der laufenden Frist verletzte er sich am Fuß und an der linken Hand – die Ärztin riet ihm bereits am 22. Juni, die Hand bis mindestens zum 15. Juli ruhigzustellen. In der Folge ließ er die Frist ohne weitere Information verstreichen und beantragte später unter Vorlage eines Attests Wiedereinsetzung.

Auch verletzt muss man sich um Fristeinhaltung bemühen

Damit hatte er jedoch vor dem OLG München keinen Erfolg. Die Möglichkeit eines schuldhaften Versäumnisses könne hier nicht ausgeschlossen werden. Zunächst sei die Ursächlichkeit zwischen Erkrankung und Fristversäumnis nicht ersichtlich. Die Richterinnen und Richter sahen nicht, warum die Verletzungen den Anwalt am Einhalten der Frist hätten hindern sollen. Die Fußverletzung habe keine Relevanz für das Verfassen eines Schriftsatzes und bleibe daher außer Betracht. Dem Vortrag lasse sich aber auch nicht entnehmen, warum es dem Anwalt trotz verletzter linker Hand nicht möglich gewesen wäre, die Berufungsbegründung zu diktieren und nachfolgend mit der rechten Hand zu signieren.

Darüber hinaus hätte der Anwalt auch in dem Fall, dass die Verletzung ihn wirklich am Verfassen der Schrift gehindert hätte, alles ihm Mögliche und Zumutbare tun und veranlassen müssen, um die Berufungsbegründungsfrist gleichwohl zu wahren. Insbesondere hätte er rechtzeitig eine Vertreterin bzw. einen Vertreter organisieren können. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Verletzung bzw. Diagnose noch viel Zeit bis zum Fristablauf gewesen sei. Zu entsprechenden Maßnahmen habe er aber nichts vorgetragen.

Schließlich sei Wiedereinsetzung auch deswegen zu versagen gewesen, weil sich der Anwalt nicht einmal darum bemüht habe, die Zustimmung der Gegenseite für eine weitere Fristverlängerung zu bekommen. Hätte er dies getan und wäre eine Zustimmung erteilt worden, wäre ein Wiedereinsetzungsantrag obsolet geworden.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer

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EU-Parlament beschließt Verhandlungsmandat zur European Business Wallet

Am 10.09.2026 hat der federführende Industrieausschuss im EU-Parlament sein Verhandlungsmandat zur Verordnung zur European Business Wallet (EUBW) angenommen. Damit können die finalen Verhandlungen mit dem Rat der EU über die Verordnung beginnen.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 15.09.2026

Am 10.09.2026 hat der federführende Industrieausschuss im EU-Parlament sein Verhandlungsmandat zur Verordnung zur European Business Wallet (EUBW) angenommen. Damit können die finalen Verhandlungen mit dem Rat der EU über die Verordnung beginnen. Eine finale Einigung wird noch in diesem Jahr angestrebt.

Das EU-Parlament stellt sich in seinem Verhandlungsmandat grundsätzlich hinter den Gesetzentwurf der EU-Kommission und nimmt vor allem viele kleinere Korrekturen vor.

  • Am Grundsatz der Gleichwertigkeit wird in vollem Umfang festgehalten. Dadurch würden mit der EUBW ausgeführte Handlungen dieselbe Rechtswirkung entfalten wie persönliche Vorsprachen, papierbasierte Verfahren oder andere digitale Prozesse.
  • Das EU-Parlament hält, wie auch der Rat, an der weiten Definition von Wirtschaftsteilnehmern fest, sodass alle wirtschaftlich Tätige (auch Selbstständige und Einzelunternehmer) eine EUBW halten können. Soweit das nationale Recht dies zulässt, ermöglicht es die EUBW-Verordnung, dass natürliche Personen für ihre unterschiedlichen wirtschaftlichen Rollen oder Tätigkeiten verschiedene Identifikationsdatensätze erhalten können.
  • Der Inhaber einer EUBW soll berechtigt sein, elektronische Nachweise über bestimmte Unternehmensdaten, wenn er selbst die ursprüngliche und maßgebliche Quelle dieser Daten ist, auszustellen. Das entspricht dem Gesetzentwurf der EU-Kommission und steht der Positionierung des Rates entgegen, der hierfür zwingend die Einbeziehung des EUBW-Anbieters vorsieht.
  • Die Mandatierung und das Rollenmanagement im Sinne der EUBW-Verordnung wird weiter präzisiert. Die EUBW soll es dem Inhaber und seinen bevollmächtigten Vertretern ermöglichen, verschiedene Rollen oder Mandate innerhalb derselben Wallet auszuüben.
  • Die European Business Wallet soll automatisierte Interaktionen und Transaktionen ermöglichen, auch durch digitale Systeme oder KI, ohne manuelles Eingreifen des Nutzers, sofern diese Vorgänge nachvollziehbar, überprüfbar, auditierbar und sicher sind.
  • Automatische Übersetzungen und Zahlungen über die EUBW werden nur als Beispiele für zusätzliche Funktionen aufgeführt.
  • Anbieter von European Business Wallets sollen sicherstellen, dass ihre Dienste barrierefrei und benutzerfreundlich gestaltet sind, damit auch Menschen mit Behinderungen sie nutzen können, entsprechend den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).
  • Durchführungsrechtsakte sollen 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung von der EU-Kommission veröffentlicht werden. 24 Monate nach dem Inkrafttreten bestimmter Durchführungsrechtsakte müssen öffentliche Stellen die Kernfunktionalitäten der EUBW ermöglichen und auch selbst eine EUBW halten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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WPK Magazin Ausgabe 3/2026

Die WPK hat Ausgabe 3/2026 ihres Magazins veröffentlicht.

WPK, Mitteilung vom 14.09.2026

Das WPK Magazin 3/2026 ist erschienen und steht Ihnen samt Beilagen ab sofort zum Herunterladen als PDF zur Verfügung.

Diese Ausgabe bietet Ihnen unter anderem die folgenden Beiträge:

  • Ergebnis der Beiratswahl 2026 der WPK
  • Andreas Dörschell als Präsident der WPK wiedergewählt
  • Mittelbarer Fremdbesitz an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – Abschlussprüferrichtlinie und Wirtschaftsprüferordnung weisen den Weg
  • Professionalität in der Vermögensanlage: die WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Trotz Krise: Familienfreundlichkeit für 9 von 10 Unternehmen wichtig

Selbst Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage lassen nicht von familienfreundlichen Maßnahmen ab, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). In Zukunft wird die Vereinbarkeit für die Fachkräftesicherung noch wichtiger sein.

IW Köln, Pressemitteilung vom 11.09.2026

Selbst Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage lassen nicht von familienfreundlichen Maßnahmen ab, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). In Zukunft wird die Vereinbarkeit für die Fachkräftesicherung noch wichtiger sein.

Trotz anhaltender Wirtschaftskrise halten etwa 88 Prozent der Unternehmen Familienfreundlichkeit für wichtig – so viele wie nie zuvor. Selbst bei Unternehmen in schlechter Wirtschaftslage sind es noch rund 85 Prozent, zeigt der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026. Für die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie hat das IW rund 1.000 Unternehmen und 5.000 Beschäftigte befragt.

Mitsprache bei Planung für Schichtarbeiter entscheidend

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Beschäftigte und Unternehmen im Schichtbetrieb besonders herausfordernd. Für die Beschäftigten ist es dabei wichtig, Einfluss auf die Einsatzzeiten zu haben. Um flexibel auf unvorhergesehene familiäre Verpflichtungen reagieren zu können, setzen daher viele Unternehmen auf Selbstorganisation: 77 Prozent der Betriebe mit Schichtbetrieb erlauben ihren Beschäftigten, Schichten untereinander zu tauschen. Mit Erfolg: Etwa drei Viertel der Beschäftigten im Schichtdienst empfinden die Vereinbarkeit ihrer Arbeitszeiten mit familiären Verpflichtungen trotz betrieblicher Herausforderungen als gut.

Dort, wo sich Arbeitszeiten aus betrieblichen Gründen häufig ändern, sinkt die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit deutlich. Wer selten von kurzfristigen Umplanungen betroffen ist, ist zu fast 89 Prozent zufrieden. Bei häufigen kurzfristigen Änderungen sinkt der Anteil auf unter 53 Prozent.

Vereinbarkeit für Fachkräftesicherung unverzichtbar

Die gelebte Unternehmenskultur wird familienfreundlicher: Fast 57 Prozent der Unternehmen begreifen sich als ausgeprägt familienfreundlich, 2015 waren es noch gut 41 Prozent. „Familienfreundlichkeit gehört mittlerweile zur personalpolitischen DNA der Mehrheit der Unternehmen“, sagt IW-Ökonomin Andrea Hammermann. Für die Zukunft sei die Vereinbarkeit noch wichtiger als heute. „Wer im Fachkräftemangel Beschäftigte gewinnen und halten will, muss ihnen ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren“, so die Personalexpertin.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft – Autoren: Andrea Hammermann / Edgar Schmitz / Oliver Stettes / Thomas Schleiermacher

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Wie schwer wiegt der China-Schock bei Rohstoffen?

Deutschland möchte in seiner Rohstoffversorgung unabhängiger werden. KfW Research hat eine umfangreiche Info- und Datensammlung zusammengestellt, die die Abhängigkeiten vor dem Hintergrund der aktuellen geoökonomischen Entwicklung und der zunehmenden strategischen Nutzung von Rohstoffen beleuchtet.

KfW Research, Mitteilung vom 11.09.2026

Überblick und Ansätze zur Reduzierung der Abhängigkeit

Deutschland möchte in seiner Rohstoffversorgung unabhängiger werden. Angesichts der bestehenden großen Abhängigkeiten, insbesondere von China, ist das eine Herkulesaufgabe. KfW Research hat eine umfangreiche Info- und Datensammlung zusammengestellt, die die Abhängigkeiten vor dem Hintergrund der aktuellen geoökonomischen Entwicklung und der zunehmenden strategischen Nutzung von Rohstoffen, etwa im Verteidigungssektor und für KI-Anwendungen, beleuchtet. Dabei geht es auch darum, wie sich die weltweite Nachfrage entwickelt und wie nicht nur Länder, sondern auch Technologien um Rohstoffe konkurrieren. Welche Rolle China in den Lieferketten nach Deutschland und in die EU spielt. Wo Europa beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich Bergbau, Weiterverarbeitung und Recycling steht. Und schließlich welche konkreten Ansätze erfolgversprechend sind, um die Abhängigkeiten von China zu reduzieren und den Handlungsspielraum in der Rohstoffversorgung zu erhöhen.

 

Quelle: KfW

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im September 2026

Nach der spürbaren Erholung im ersten Halbjahr 2026 zeichnet sich zur Jahresmitte eine wirtschaftliche Abschwächung ab. Zwar haben sich Stimmungsindikatoren zuletzt weiter deutlich aufgehellt und neben den Geschäftserwartungen wurde auch die aktuelle Lageeinschätzung erneut deutlich günstiger beurteilt. Allerdings spiegelt sich lt. BMWE diese positive Stimmung nicht in den jüngsten Konjunkturindikatoren.

BMWE, Pressemitteilung vom 14.09.2026

  • Auch wenn aktuelle Stimmungsindikatoren sich zuletzt deutlich aufgehellt haben, zeichnet sich zu Beginn des dritten Quartals eine Abschwächung der zuletzt recht robusten wirtschaftlichen Dynamik ab. Die Sonderkonjunktur bei den energieintensiven Industrien, die im Zuge des Konflikts im Nahen Osten von der gestiegenen Auslandsnachfrage getragen wurde, scheint sich zur Jahresmitte abzuschwächen. Auch in der Binnenwirtschaft deuten Indikatoren für die private Konsumentwicklung vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Energiepreise auf eine nachlassende Dynamik hin. Neben dem weiterhin ungelösten Konflikt im Nahen Osten und den damit erneut gestiegenen Unsicherheiten und Energiepreisen gehen von dem anhaltenden Niedrigwasser dämpfende Effekte im laufenden Quartal aus.
  • Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ging im Juli preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1,1 Prozent zurück. Ursächlich für die Drosselung war eine rückläufige Industrieproduktion. Demgegenüber legten die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe um 2,5 Prozent zu und bewegten sich auf dem höchsten Stand seit Dezember. Ausschlaggebend für den Anstieg waren allerdings Großaufträge in Verbindung mit öffentlichen Beschaffungen. Die Aussichten auf eine breitere und kräftigere Belebung der Industriekonjunktur im weiteren Jahresverlauf bleiben verhalten.
  • Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im Juli spürbar um 3,4 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken, wobei sich der Handel mit Nicht-Lebensmitteln deutlich ungünstiger entwickelte als der Handel mit Lebensmitteln. Auch gegenüber dem Vorjahr ergab sich bei den Gesamterlösen ein Minus. Die privaten Neuzulassungen von Pkw verzeichneten im August deutliche Zuwächse, während die Neuzulassungen durch Unternehmen und Selbstständige rückläufig waren. Das Stimmungsbild hat sich am aktuellen Rand weiter stabilisiert, bleibt aber insgesamt gedämpft und volatil.
  • Die Inflationsrate zog im August mit +2,9 Prozent wieder an: Haupttreiber waren die Energiepreise, die vor dem Hintergrund des anhaltenden Konflikts im Nahen Osten und gestiegener Preise an den Rohölmärkten erneut zugelegt haben. Der Preisdruck bei Dienstleistungen und Nahrungsmitteln nahm hingegen ab, sodass die Kernrate im August mit +2,4 Prozent stabil blieb.
  • Die saisonbereinigte Arbeitslosigkeit nahm im August mit einem Plus von viertausend Personen leicht zu. Die Erwerbstätigkeit ging im Juli um 14 Tausend Personen zurück. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stagnierte im Juni saisonbereinigt in etwa, entwickelte sich im Vorjahresvergleich jedoch rückläufig. Angesichts der weiterhin schwachen Arbeitskräftenachfrage dürften sich die zuletzt positiven konjunkturellen Impulse erst zeitverzögert auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen.
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen befindet sich weiter auf hohem Niveau. Laut amtlicher Statistik wurden von Juli 2025 bis Juni 2026 insgesamt 24.867 Unternehmensinsolvenzen gemeldet (Anstieg um 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Dem um zwei Monate aktuelleren IWH-Insolvenztrend zufolge wurden von September 2025 bis August 2026 18.600 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften gemeldet (Anstieg um 8,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).

Konjunkturelle Abschwächung zur Jahresmitte

Nach der spürbaren Erholung im ersten Halbjahr 2026 zeichnet sich zur Jahresmitte eine wirtschaftliche Abschwächung ab. Zwar haben sich Stimmungsindikatoren wie der ifo Geschäftsklimaindex, die ZEW-Konjunkturerwartungen und der S&P-Einkaufsmanagerindex für Deutschland zuletzt weiter deutlich aufgehellt. Dabei wurde neben den Geschäftserwartungen auch die aktuelle Lageeinschätzung erneut deutlich günstiger beurteilt. Allerdings spiegelt sich diese positive Stimmung nicht in den jüngsten Konjunkturindikatoren. So war die Industrieproduktion im Juli entgegen der positiven Lageeinschätzung zuletzt rückläufig. Neben dem Automobilsektor, dessen Produktion auch infolge einer vorübergehenden, umstellungsbedingten Werksschließung eingeschränkt worden war, scheint auch die Sonderkonjunktur bei den energieintensiven Industrien an Dynamik zu verlieren. Diese konnten im zweiten Quartal vor dem Hintergrund eines globalen Lageraufbaus energieintensiver Produkte von günstigeren Absatzmöglichkeiten insbesondere im Vergleich zu asiatischen Anbietern profitieren, welche relativ stärker von Energiepreiserhöhungen und Lieferengpässen infolge der Unpassierbarkeit der Straße von Hormus betroffen waren. Die Auftragsentwicklung im Verarbeitenden Gewerbe hat sich zuletzt zwar deutlich belebt, allerdings ging der kräftige Zuwachs vor allem auf Großaufträge im Bereich der öffentlichen Beschaffung zurück. Ohne diese waren die Auftragseingänge zum vierten Mal in Folge rückläufig. Insbesondere bei den energieintensiven Industrien hat sich die Auslandsnachfrage in den vergangenen Monaten in der Tendenz verringert. Als weiterer Belastungsfaktor im laufenden Quartal kommen die anhaltenden niedrigen Wasserstände auf zentralen deutschen Binnenschifffahrtswegen hinzu, die zu regionalen Materialengpässen und Produktionsrückgängen führen könnten. Auch dies dürfte die Industrieproduktion kurzfristig dämpfen.

Aktuelle Indikatoren zur Entwicklung des privaten Konsums zeigen insgesamt ebenfalls ein verhaltenes Bild. Zwar hellten sich bei dem GfK-Konsumklima im August die Konjunktur- und im Zuge dessen auch die Einkommenserwartungen etwas auf, dennoch blieb die Anschaffungsneigung unverändert schwach. Der HDE-Konsumklimaindex konnte im September den Rückgang des Vormonats wieder nahezu aufholen, verbleibt aber weiterhin unter dem Niveau vom Jahresbeginn; auch bei dem ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (ohne Kfz) vom August tendierten sowohl die Lageeinschätzung als auch die Erwartungen etwas günstiger. In dieser verhaltenen Indikatorenlage wiesen die preis- und saisonbereinigten Einzelhandelsumsätze im Juli den stärksten Rückgang seit über fünf Jahren auf, wobei Sondereffekte wie das Auslaufen des „Tankrabatts“ Ende Juni das Ergebnis belastet haben dürften.

Insgesamt dürfte die konjunkturelle Erholung im dritten Quartal einen spürbaren Dämpfer erfahren. Grund hierfür ist der weiterhin ungelöste Konflikt im Nahen Osten, der mit einer hohen Unsicherheit sowie einem erneut gestiegenen Preisniveau bei Energieträgern einhergeht und die Kaufkraft der privaten Haushalte schwächt. Zusätzlich belasten die Auswirkungen des anhaltenden Niedrigwassers die wirtschaftliche Lage.

Weltwirtschaft zeigt sich weiter resilient

Die weltweite Industrieproduktion expandierte im Juni mit einem saisonbereinigten Zuwachs von 1,3 Prozent gegenüber Mai wieder dynamischer, nachdem sie in den beiden Vormonaten stagniert hatte. Damit lag sie um 2,1 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats. Auch für den weiteren Verlauf senden die Frühindikatoren ungeachtet des andauernden Konflikts im Nahen Osten positive Signale für die Weltkonjunktur. Der Einkaufsmanagerindex von S&P Global für die Weltwirtschaft ist im August um 0,8 Punkte auf 53,5 gestiegen und deutet damit auf eine etwas höhere Gangart als im Vormonat hin. Der Anstieg spiegelt Zuwächse sowohl in der Industrie (+0,2 Punkte auf 52,3) als auch im Dienstleistungssektor (+1,0 Punkte auf 53,7) wider. Der sentix-Konjunkturindex für die Weltwirtschaft befindet sich im September mit 14,6 Punkten nahezu unverändert auf einem Höchststand seit Februar 2022. Die Finanzinvestoren sind dabei v. a. mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung im Euroraum und in Asien – getragen von China – optimistisch.

Das weltweite Güterhandelsvolumen stieg im Juni im Vormonatsvergleich saisonbereinigt um 2,0 Prozent, nachdem es im Mai um 0,5 Prozent expandierte. Die größten Zuwächse waren dabei in Afrika und im Nahen Osten mit 13,6 Prozent bzw. 16,1 Prozent zu verzeichnen, was in Zusammenhang mit der vorübergehenden Erholung des Handels durch die Straße von Hormus im Juni zusammenhängen dürfte. Der RWI/ISL-Containerumschlagindex hat im Juli nur leicht um 0,2 auf 142,5 Punkte nachgegeben. Regional betrachtet stellte sich die Entwicklung jedoch unterschiedlich dar: Während der Nordrange-Index nur leicht zurückging (-0,3 auf 119,4 Punkte), sank der Umschlag in den chinesischen Häfen mit einem Rückgang um 1,7 auf 157,3 Punkte spürbar und liegt weiterhin unter den Werten vor Beginn des Konflikts im Nahen Osten. Der Trade Nowcast des Internationalen Währungsfonds, der auf Schiffsbewegungsdaten beruht, bleibt für das weltweite Handelsvolumen im Juli ebenfalls abwärtsgerichtet.

Erholungskurs des Außenhandels zu Beginn des dritten Quartals wieder unterbrochen

Nach dem vorangegangenen, deutlichen Zuwachs kam es beim Exportgeschäft zu Beginn des dritten Quartals zu einem Rücksetzer. Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen gaben im Juli saison- und kalenderbereinigt um 0,9 Prozent gegenüber dem Vormonat nach. Während bei den Warenexporten das seit Jahresbeginn kräftige EU-Geschäft zurückging, nahmen die im Zuge der US-Zollpolitik zuletzt stark schwankenden Ausfuhren in die USA wieder deutlich zu. Damit lagen die Lieferungen in die Nicht-EU-Länder insgesamt leicht im Plus. Seit Jahresbeginn liegen die Exporte von Waren und Dienstleistungen infolge der merklichen Zuwächse im ersten Halbjahr insgesamt um 5,0 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen fielen im Juli im Vormonatsvergleich um 5,6 Prozent. Seit Jahresbeginn liegen sie im Vorjahresvergleich aber immer noch um 4,5 Prozent im Plus. Der monatliche Überschuss im Handel mit Waren und Dienstleistungen expandierte im Juli um 7,3 auf 15,8 Milliarden Euro. Im Zeitraum Januar bis Juli lag er damit um 12,0 Milliarden Euro über dem Vorjahreswert.

Die Einfuhrpreise sind im Juli nach dem vorherigen leichten Rückgang mit saisonbereinigt +0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat wieder etwas gestiegen. Während sich importierte Vorleistungs- und Energiegüter, wie Erdöl und Erdgas, geringfügig vergünstigten, verteuerten sich v.a. die Einfuhren von Gütern des Verarbeitenden Gewerbes. Die Ausfuhrpreise nahmen ebenfalls um 0,3 Prozent zu, sodass die Terms of Trade nach einer leichten Verbesserung im Juli stagnierten. In realer Rechnung dürften die Rückgänge der Ex- und Importe damit etwas höher ausgefallen sein.

Aktuelle Frühindikatoren bleiben volatil, senden in Summe aber positive Signale: Die ifo Exporterwartungen haben sich im August mit einem Anstieg von -2,8 auf +9,6 Zähler auf einen Höchststand seit Februar 2022 verbessert. Besonders optimistisch sind die Hersteller von elektrischen Ausrüstungen, Datenverarbeitungsgeräten sowie elektronischen und optischen Erzeugnissen. Auch der Automobil- sowie der Maschinenbau erwartet steigende Exporte.

Die Neuaufträge aus dem Ausland sind im Juli um 2,1 Prozent gegenüber dem Vormonat gefallen und drehten im Dreimonatsvergleich mit -1,5 Prozent erstmals seit Oktober 2025 ins Minus. Während die Bestellungen aus dem Euroraum um 12,1 Prozent zulegten, gab die Nachfrage aus den übrigen Ländern um 10,1 Prozent nach. In beiden Regionen spielten Großaufträge im Bereich des Sonstigen Fahrzeugbaus eine entscheidende Rolle. Ohne Großaufträge gingen die Order aus dem Euroraum im Vormonatsvergleich um 1,9 Prozent und aus den übrigen Ländern um 2,3 Prozent zurück. Die Zuwächse im deutschen Außenhandel lassen sich auf die anhaltende Dynamik des Welthandels zurückführen, die ungeachtet hoher Energiepreise bemerkenswert robust ist. Allerdings bestehen die handels- und geopolitischen Unsicherheiten und damit das Risiko längerfristig deutlich erhöhter Energiepreise fort. So bleiben die Absatzperspektiven der deutschen Exporteure weiterhin schwierig. Nachdem sich die Ausfuhren ungeachtet der gestiegenen Energiepreise und geopolitischen Unsicherheiten bis zur Jahresmitte weiter erholt hatten, deuten die Juli-Daten auf eine schwächere Dynamik zu Beginn des dritten Quartals hin.

Produktion gedrosselt – Großaufträge stützen Auftragslage

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe verzeichnete zu Beginn des dritten Quartals einen Rücksetzer. So ging dessen Ausbringung im Juli preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,1 Prozent zurück, nachdem sie laut revidierten Angaben bereits im Juni stagniert hatte. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion mit +0,4 Prozent zwar weiterhin aufwärtsgerichtet, im Vorjahresvergleich ergab sich jedoch ebenfalls ein Rückgang von 1,7 Prozent.

Ursächlich für die rückläufige Gesamtentwicklung im Juli war die deutlich gesunkene Industrieproduktion (-2,2 Prozent). Demgegenüber legte die Energieproduktion mit +4,7 Prozent kräftig zu und auch die Bauproduktion konnte mit + 0,9 Prozent spürbar gesteigert werden. Damit fiel das Produktionsniveau in der Industrie deutlich um 3,3 Prozent hinter den Vorjahresmonatswert zurück. Die Ausbringung im Bausektor lag hingegen ein Prozent über dem Niveau des Juli 2025. Der Energieausstoß fiel im Vorjahresvergleich sogar um 10,9 Prozent höher aus. Im Dreimonatsvergleich stagnierte die Industrieproduktion (+ 0,1 Prozent), während die Bauproduktion spürbar (+0,6 Prozent) und die Energieproduktion deutlich (+4,0 Prozent) expandierten.

Innerhalb der Industrie entwickelten sich alle Gütergruppen rückläufig, wobei die Produktion von Vorleistungsgütern nur leicht nachgab (-0,2 Prozent). Bei den Investitionsgüterproduzenten setzte sich der seit dem Jahreswechsel beobachtete Abwärtstrend mit einem Minus von 3,4 Prozent im Juli fort. Der im zweiten Quartal begonnene Erholungskurs der Konsumgüterproduktion wurde mit einem deutlichen Rückgang um 2,2 Prozent unterbrochen.

Die positive Entwicklung im Baugewerbe wurde im Juli von allen Sparten getragen. Den deutlichsten Anstieg verzeichnete dabei erneut der Tiefbau mit einem Plus von 1,4 Prozent. Das Produktionsvolumen entwickelte sich hier sowohl im Dreimonatsvergleich (+4,8 Prozent) als auch im Vorjahresvergleich (+5,9 Prozent) dynamisch. Im Hochbau lag der Produktionsindex im Juli zwar leicht unterhalb seines Vorjahreswertes (-0,7 Prozent), konnte aber zuletzt gegenüber dem Vormonat wieder Boden gutmachen (+ 0,4 Prozent). Das Ausbaugewerbe hat sich nach zwei schwachen Monaten mit einem Zuwachs von 1,0 Prozent erholt und liegt damit leicht oberhalb des Vorjahresmonats (+0,2 Prozent).

Innerhalb der Industrie ergab sich im Juli ein gemischtes Bild. Spürbare Produktionszuwächse konnten die Bereiche DV-Geräte, elektrische und optische Erzeugnisse (+2,7 Prozent), elektrische Ausrüstungen (+1,6 Prozent) sowie der Maschinenbau (+1,1 Prozent) vermelden. Demgegenüber standen deutliche Rückgänge bei der Produktion von Kfz und Kfz-Teilen (-9,2 Prozent), aber auch bei Herstellern von pharmazeutischen (-5,7 Prozent) und chemischen (-2,9 Prozent) Erzeugnissen sowie von Metallerzeugnissen (-2,6 Prozent) und von Gummi und Kunststoffwaren (-1,2 Prozent). Während die energieintensiven Wirtschaftszweige ihre Ausbringungsmenge im ersten Halbjahr deutlich gesteigert hatten, verzeichneten sie im Juli mit einem Minus von 1,7 Prozent den zweiten Rückgang in Folge.

Nachdem sich die Produktion im Produzierenden Gewerbe trotz gestiegener Energiepreise im zweiten Quartal noch vergleichsweise robust gezeigt hat, scheinen die Folgen des anhaltenden Konflikts im Nahen Osten inzwischen zunehmend Spuren zu hinterlassen. Vor allem der deutliche Produktionsrückgang in energieintensiven Industrien, der sich auch in zuletzt rückläufigen Auslandsumsätzen zeigt, deutet auf ein Nachlassen der Sonderkonjunktur im Gefolge des Konflikts im Nahen Osten hin.

Derweil verbesserte sich die Auftragslage weiter. So stiegen die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Juli auf den höchsten Stand seit dem Jahreswechsel. Preis-, kalender- und saisonbereinigt legten sie gegenüber dem Vormonat um 2,5 Prozent zu. Mit diesem dritten Anstieg in Folge bewegten sie sich zuletzt auf dem höchsten Stand seit Dezember 2025. Im Dreimonatsvergleich ergab sich ein Plus von 2,9 Prozent gegenüber der Vorperiode. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg das Ordervolumen im Juli arbeitstäglich bereinigt um 13,1 Prozent. Geprägt wurde diese positive Entwicklung erneut von Großaufträgen. Bereinigt um deren Einfluss verringerten sich die Auftragsbücher um 1,4 Prozent.

Das Auftragsplus war vor allem auf einen markanten Anstieg der seit Mai aufwärtsgerichteten Inlandsnachfrage von 9,1 Prozent zurückzuführen. Die Bestellungen aus dem Ausland, die seit April einem Abwärtstrend folgen, nahmen um 2,1 Prozent ab. Ursächlich für den jüngsten Ausschlag in der seit Monaten sehr volatilen Entwicklung war ein Rücksetzer der Auftragseingänge aus dem Nicht-Euroraum um -10,1 Prozent. Demgegenüber kletterte das Ordervolumen aus dem Euroraum – nach einem kräftigen Rückgang im Vormonat – um 12,1 Prozent.

Auf der Ebene der Gütergruppen verzeichneten die Vorleistungsgüter die deutlichste Steigerung mit 4,3 Prozent nach zuvor drei Rückgängen. Die Investitionsgüter setzten ihren Aufwärtstrend mit einem Plus von 2,4 Prozent fort. Demgegenüber büßten die Aufträge bei Konsumgütern 4,8 Prozent ein, nachdem sie in den zwei Monaten zuvor noch Zugewinne verbuchen konnten.

Unter den Wirtschaftszweigen dominierte der Sonstige Fahrzeugbau die Entwicklung der Auftragseingänge mit einem Zuwachs von 126,4 Prozent. Andere gewichtige Branchen registrierten ebenfalls eine gesteigerte Nachfrage, wie die Metallerzeugung (+9,2 Prozent), die elektrischen Ausrüstungen (+5,1 Prozent) und die pharmazeutischen Erzeugnisse (+1,5 Prozent). Deutlich negativ war die Entwicklung dagegen bei Textilgütern (-42,1 Prozent), bei denen sich das Ordervolumen nach einem Großauftrag wieder normalisierte. Auch bei Kfz und Kfz-Teilen (-12,5 Prozent), bei Geräten zur Datenverarbeitung sowie elektronischen und optischen Erzeugnissen (-11,3 Prozent) und im Maschinenbau (- 8,4 Prozent) wurden spürbar rückläufige Auftragseingänge vermeldet.

Das derzeitige Hoch der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe geht auf eine Belebung der Inlandsnachfrage, v. a. nach Investitionsgütern, zurück. Zum Teil steht diese vermutlich insbesondere in Verbindung mit öffentlichen Beschaffungen im Rahmen der Modernisierung der Bundeswehr sowie mit Aufträgen im Kontext des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Nachfrage aus dem Ausland verbleibt angesichts geopolitischer Konflikte und Unsicherheiten dagegen vergleichsweise schwach.

Kurzfristig könnte die Industriekonjunktur zudem die seit Mitte Juni eingeschränkte Rheinschifffahrt in den Sommermonaten gedämpft worden sein. Angesichts gut gefüllter Auftragsbücher dürften einige Wirtschaftszweige zwar auch weiterhin von staatlichen Investitionsmaßnahmen und dem KI-Boom profitieren. Gewichtige Branchen wie Kfz und Maschinenbau stehen wegen des verstärkten internationalen Wettbewerbs jedoch zunehmend unter Druck. Insgesamt bleiben die Aussichten auf eine breitere Belebung der Industriekonjunktur im weiteren Jahresverlauf daher verhalten.

Erlöse im Einzelhandel spürbar im Minus; Frühindikatoren stabilisieren sich weiter auf niedrigem Niveau

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im Juli deutlich um 3,4 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken, wobei sich der Handel mit Nicht-Lebensmitteln wesentlich ungünstiger entwickelte als der Handel mit Lebensmitteln. Mögliche Gründe für den Rückgang der Erlöse könnten im Anstieg der Verbraucherpreise und hier vor allem in der spürbaren Energieteuerung (Entwicklung Rohölpreise, Auslaufen „Tankrabatt“ Ende Juni) sowie im Ferienbeginn in den meisten Bundesländern liegen. Gegenüber Juli 2025 gingen die Einzelhandelsumsätze ebenfalls zurück und auch hier zeigte sich beim Handel mit Nicht-Lebensmitteln ein größeres Minus. Der Handel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) wirkte sowohl im Vormonats- als auch im Vorjahresvergleich dämpfend und der Internet- und Versandhandel verzeichnete ebenfalls Rückgänge.

Der Umsatz im Gastgewerbe ging im Juni im Vormonatsvergleich sowohl preisbereinigt um 1,2 Prozent als auch nominal um 0,9 Prozent zurück. Gegenüber dem Vorjahresmonat lagen die realen Umsätze ebenfalls niedriger (-5,1 Prozent) und auch in der gesamten ersten Jahreshälfte sanken die Erlöse um 5,2 Prozent. In nominaler Rechnung zeigte sich jeweils ein Plus (+2,3 Prozent zum Vorjahresmonat bzw. 2,1 Prozent im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum).

Die Neuzulassungen von Pkw insgesamt stiegen im August gegenüber dem Vormonat um 2,1 Prozent und gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent. Auch im Dreimonatsvergleich ergab sich ein Plus. Der Privatkundenmarkt erlebte erneut deutliche Zuwächse, während die Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen rückläufig waren. Auch bei den Antriebsarten setzte sich der Trend der vergangenen Monate fort: Während die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen rasant ansteigen, verzeichnen Verbrenner Rückgänge im Vormonats-, Vorjahres- und Dreimonatsvergleich. Grund für diese anhaltenden Verschiebungen dürfte auch weiterhin die staatliche Förderung für Elektroautos sein, die seit Mai rückwirkend bis Januar von Privatpersonen beantragt werden kann.

Nachdem sich der private Konsum im zweiten Quartal 2026 nur sehr verhalten entwickelt hat, deuten die Frühindikatoren teilweise auf eine leichte Aufhellung der Verbraucherstimmung hin – dies allerdings auf niedrigem Niveau. Laut Prognose der GfK wird das Konsumklima im September spürbar um 2,8 Zähler auf – 26,6 Punkte zulegen, getragen von einem sprunghaften Anstieg der Einkommenserwartung. Die Anschaffungsneigung profitiert von dieser deutlichen Aufhellung jedoch nicht. Sie stagniert im Vergleich zum Vormonat, während die weiterhin hohe Sparneigung um 1,5 Zähler sinkt. Die Konjunkturerwartung, die nicht Bestandteil des Konsumklimas ist, bleibt zwar aufwärtsgerichtet, gleichzeitig aber auch deutlich hinter ihrem Vorjahreswert zurück. Das HDE-Konsumbarometer erholte sich im September nach einer leichten Verschlechterung im August wieder, verbleibt aber weiterhin unter dem Niveau vom Jahresbeginn. Sowohl das ifo Geschäftsklima im Groß- als auch im Einzelhandel (ohne Kfz) hellten sich im August etwas auf. Dabei wurden sowohl die Geschäftslage als auch die -erwartungen günstiger beurteilt. Die Verkaufspreiserwartungen sanken erneut deutlich und unterschritten ihren Februarwert vor Ausbruch des Iran-Konflikts. Das Stimmungsbild hat sich am aktuellen Rand weiter stabilisiert, bleibt aber insgesamt gedämpft und volatil. Die negativen Folgen geopolitischer Krisen, energiepreisbedingte Kaufkraftverluste und die weiter schwache Arbeitsmarktentwicklung dürften auch im dritten Quartal dämpfend auf die Konsumentwicklung wirken.

Energiepreise lassen Inflation erneut ansteigen

Die Verbraucherpreise verzeichneten im August einen Anstieg um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, nachdem die Inflationsrate bereits im Juli mit +2,8 Prozent zugelegt hatte. Im Vormonatsvergleich lag die Steigerung bei 0,2 Prozent. Ausschlaggebend für die erneute Erhöhung der Inflationsrate ist eine deutliche Teuerung der Energieträger, die im August mit +10,5 Prozent den höchsten Stand seit Februar 2023 aufwies; im Juli lag die Rate noch bei +8,3 Prozent. Gegenüber dem Vormonat legten die Energiepreise um 1,7 Prozent zu. In dieser Entwicklung dürfte sich die neuerliche Zunahme der Börsenpreise für Rohöl niederschlagen. Für die Sorte Brent wurde zwischenzeitlich wieder mehr als 90 US-Dollar pro Barrel verlangt. Demgegenüber ließ der Preisdruck bei Nahrungsmitteln nach. Sowohl im Vergleich zum August 2025 als auch zum Juli 2026 blieb das Preisniveau hier in etwa stabil (+0,1 Prozent bzw. -0,1 Prozent). Die Kernrate, also die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, entwickelte sich mit zuletzt +2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr konstant. Dazu beigetragen haben die Preise für Dienstleistungen, die sich mit +2,8 Prozent nach +2,9 Prozent im Juli fast seitwärts bewegten. Auch der Vormonatsvergleich ergibt eine schwache Dynamik (Verbraucherpreise ohne Nahrungsmittel und Energie: +0,1 Prozent; Dienstleistungen: -0,1 Prozent).

Für den weiteren Jahresverlauf bleiben die Energiepreise entscheidend für die Entwicklung der Verbraucherpreise. Die Kurse am Terminmarkt für Gas und Strom sind bis zum Jahresende aufwärtsgerichtet. Für Öl gehen sie ausgehend vom hohen Niveau von derzeit über 100 US-Dollar pro Barrel nur sehr langsam zurück. Laut ifo-Preiserwartungen geht die Mehrheit der befragten Unternehmen weiter von Preissteigerungen aus, auch wenn ihr Anteil im Dreimonatsdurchschnitt leicht rückläufig ist. In Summe dürfte die Inflationsrate in den nächsten Monaten nahe 3 Prozent verharren.

Sommerflaute am Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt entwickelte sich zu Beginn des dritten Quartals weiter schwach. So lag die Arbeitslosigkeit im August abermals über drei Millionen Personen und nahm auch in saisonbereinigter Betrachtung mit einem Plus von viertausend Personen leicht zu. Gleichzeitig ging die Unterbeschäftigung leicht zurück (-3.000 Personen). Die Erwerbstätigkeit verzeichnete im Juli mit einem Minus von 14.000 Personen abermals einen Rückgang. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stagnierte im Juni saisonbereinigt in etwa, fällt mit -73.000 Personen jedoch deutlich geringer aus als im Vorjahresmonat. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist gegenüber dem Vormonat zwar leicht gestiegen, nahm im Vorjahresvergleich jedoch um 55.000 Personen ab. Die Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit ist im Trend weiterhin rückläufig.

Der Arbeitsmarktausblick für die zweite Jahreshälfte bleibt gedämpft. Mit der Stimmung in den Unternehmen hat sich zuletzt auch das ifo-Beschäftigungsbarometer etwas aufgehellt, verbleibt jedoch weiterhin unterhalb der Expansionsschwelle. Demnach zeichnet sich im Verarbeitenden Gewerbe in den kommenden Monaten ein weniger dynamischer Personalabbau ab. Im Baugewerbe und Dienstleistungssektor ist der Beschäftigungsausblick nur noch leicht negativ, im Handel deutet der Frühindikator jedoch auf einen weiteren spürbaren Stellenabbau hin. Gemäß IAB-Arbeitsmarktbarometer ist zudem bisher nicht mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Angesichts der weiterhin schwachen Arbeitskräftenachfrage dürften sich die zuletzt positiven gesamtwirtschaftlichen Impulse erst zeitverzögert auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen.

Unternehmensinsolvenzen weiterhin auf hohem Niveau

Laut amtlicher Statistik wurden von Juli 2025 bis Juni 2026 insgesamt 24.867 Unternehmensinsolvenzen gemeldet (Anstieg um 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Im Juni 2026 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vormonat um 13,6 Prozent auf 2.266 Fälle gestiegen; verglichen mit Juni 2025 liegt sie um 15,8 Prozent höher.

Dem um zwei Monate aktuelleren IWH-Insolvenztrend zufolge wurden von September 2025 bis August 2026 18.600 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften gemeldet (Anstieg um 8,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Es lag ein Rückgang von 9,7 Prozent auf 1.525 Fälle gegenüber dem Vormonat, sowie ein Anstieg von 8,7 Prozent gegenüber August 2025 vor. Das IWH geht auf der Basis eigener Frühindikatoren davon aus, dass auch in den kommenden beiden Monaten wieder mit hohen Insolvenzzahlen zu rechnen sei.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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