Sprunggelenksarthrose eines ehemaligen Bundesligafußballers ist nicht wie eine Berufskrankheit anzuerkennen

Da die Sprunggelenksarthrose nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet sei, könne sie grundsätzlich nicht als BK anerkannt werden. Anderes gelte ausnahmsweise nur dann, wenn neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vorlägen, die dem Verordnungsgeber seinerzeit nicht bekannt gewesen seien. Daher lehnte das SG Heilbronn die Annerkennung einer Berufskrankheit bei einem ehemaligen Profifußballer ab (Az. S 7 U 979/15).

 

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Oberbürgermeisterin darf sich kritisch zu AfD-Parteitag in Köln äußern, wenn Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt

Laut VG Köln darf sich die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln im politischen Meinungskampf zu einem geplanten AfD-Parteitag kritisch äußern, darf dabei aber nicht auf städtische Personal- oder Sachmittel zurückgreifen, die ihr zur Erfüllung amtlicher Aufgaben zur Verfügung stehen (Az. 4 L 750/17).

 

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