Das SG Karlsruhe hat die Klage eines Internisten mit lungenärztlichem Schwerpunkt gegen die Sonderbedarfszulassung einer dritten Lungenarztpraxis mit kassenärztlichem Versorgungsauftrag in Karlsruhe abgewiesen (Az. S 4 KA 2850/15).
Recht
Das SG Karlsruhe hat die Klage eines Internisten mit lungenärztlichem Schwerpunkt gegen die Sonderbedarfszulassung einer dritten Lungenarztpraxis mit kassenärztlichem Versorgungsauftrag in Karlsruhe abgewiesen (Az. S 4 KA 2850/15).
Haben Verbraucher Probleme mit ihrem Versicherungsvertrag, kann der Versicherungs-Ombudsmann helfen. Für die Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Dazu hat die Bundesregierung nähere Informationen veröffentlicht.
Das LAG Bremen hat die Berufungen von 17 Arbeitnehmern zurückgewiesen, die an einer nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitsniederlegung teilgenommen hatten und hierfür von ihrer Arbeitgeberin abgemahnt worden waren.
Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für vollautomatisertes Fahren schaffen möchte. In seiner umfassenden Stellungnahme empfiehlt er eine Überarbeitung der Regeln zum zulässigen Betrieb und den notwendigen Systemvoraussetzungen vollautomatisierter Fahrzeuge.
Das OLG Stuttgart hat über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Äußerungen in dem Beitrag „Das Phantom“ entschieden, der am 5. April 2016 in der Süddeutschen Zeitung und unter www.sueddeutsche.de erschienen ist. Anlass der Berichterstattung waren die sog. „Panama Papers“ (Az. 4 U 166/16).
Vorführwagen eines Autohauses sind neben dem Beitrag für die Betriebsstätte gesondert rundfunkbeitragspflichtig. Das hat das VG Sigmaringen festgestellt und damit die Klage einer Firma, die Vertragshändlerin einer Automarke ist, abgewiesen (Az. 5 K 2704/15).
Der Bundestag hat für die Neuregelung von Konzerninsolvenzen gestimmt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die einzelnen Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, besser miteinander zu verzahnen.
Der Bundestag hat umfassende Änderungen am Kartellrecht beschlossen. Mit dem mit Änderungsanträgen abgeänderten Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/10207, 18/10650, 18/10924 Nr. 1.3, 18/11446) sollen Konsequenzen aus der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft gezogen werden.
Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen. Das haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit der Annahme des Entwurfs für das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (18/9982, 18/10344, 18/10444 Nr. 1.6) beschlossen.
Der Bundestag hat am 9. März 2017 einstimmig die Voraussetzung für die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/11137) geschaffen.
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