Das AG München entschied, dass in Sprachkursen der Einzelunterricht nicht vergleichbar mit Gruppenunterricht ist und der Teilnehmer daher die Kosten mindern kann (Az. 283 C 20981/15).
Recht
Das AG München entschied, dass in Sprachkursen der Einzelunterricht nicht vergleichbar mit Gruppenunterricht ist und der Teilnehmer daher die Kosten mindern kann (Az. 283 C 20981/15).
Mehr Menschen als bisher sollen künftig das Modell der Betriebsrente für die eigene Altersvorsorge nutzen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/11286).
Die EU-Kommission hat die Ergebnisse der Ausgabe 2017 des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) veröffentlicht, mit dem sich die Leistung der 28 Mitgliedstaaten in unterschiedlichsten Bereichen darstellen lässt.
Das VG Braunschweig hat den Klagen einer Herstellerin von Pflanzenschutzmitteln auf Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln in Deutschland stattgegeben, der für die betroffenen Mittel bereits im Vereinigten Königreich pflanzenschutzrechtliche Zulassungen erteilt worden waren (Az. 9 A 27/16 und 9 A 28/16).
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerde der Stadt Hameln gegen einen Eilbeschluss des VG Hannover zurückgewiesen, mit dem sie verpflichtet worden war, trotz eines vom Rat beschlossenen „Wildtierverbots“ über die Gastspielerlaubnis für eine Zirkusaufführung neu zu entscheiden (Az. 10 ME 4/17).
Das SG Leipzig hat die Klage eines sog. „Reichsbürgers“ als unzulässig abgewiesen, weil ein hinreichend bestimmtes Rechtsschutzziel nicht erkennbar gewesen ist (Az. S 17 AS 3567/12).
Das SG Düsseldorf hat die Klage eines 68-jährigen Bundestagsabgeordneten aus dem Gerichtsbezirk gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund abgewiesen. Der Kläger wehrte sich dagegen, dass seine Altersrente aufgrund seiner Entschädigung als Bundestagsabgeordneter teilweise ruht (Az. S 20 R 1493/13).
Das SG Düsseldorf hat die Klage der Mutter einer Schülerin der neunten Jahrgangsstufe gegen das Jobcenter auf Übernahme der Kosten für Nachhilfestunden abgewiesen. Die Versetzung der Schülerin von der Klasse 9 in die Klasse 10 sei nicht gefährdet gewesen. Verbesserungen mit dem Ziel einer besseren Schulartempfehlung stellten nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers regelmäßig keinen Grund für eine Lernförderung dar (Az. S 21 AS 1690/15).
Das Sozialgericht Düsseldorf hat der Klage einer 67–jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Krefeld gegen die Deutsche Rentenversicherung Rheinland stattgegeben. Der Klägerin wurde damit ein Rentenanspruch zuerkannt, obwohl sie unter der Identität der ersten Ehefrau ihres Mannes gearbeitet hatte (Az. S 20 R 2339/13).
Das SG Düsseldorf wies eine Klage auf höheres Krankengeld ab. Grundsätzlich orientiere sich die Höhe des Krankengelds an dem vorhergehenden, beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Beiträge tatsächlich auch entrichtet worden seien oder ob sie vorenthalten worden seien. Der Kläger habe die Schwarzlohnzahlung jedoch nicht hinreichend sicher nachweisen können (Az. S 27 KR 290/14).
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