Der BGH hat einen Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz, Enteignung bzw. enteignungsgleichem Eingriff wegen der Beschlagnahme einer Zeitungsausgabe abgewiesen, da die Ermittlungsbehörden ihren Beurteilungsspielraum in vertretbarer Weise ausgeübt hätten (Az. III ZR 387/14).