Das OVG Sachsen-Anhalt hat den Anspruch eines Redakteurs der Mitteldeutschen Zeitung auf Auskünfte zu den Fahrtenbüchern für den Dienstwagen eines inzwischen nicht mehr im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt stehenden Staatssekretärs bestätigt (Az. 3 L 99/15).