Das OLG Dresden hat für seinen Gerichtsbezirk in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 die Unterhaltstabelle für den Kindesunterhalt angepasst.
Recht
Das OLG Dresden hat für seinen Gerichtsbezirk in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 die Unterhaltstabelle für den Kindesunterhalt angepasst.
Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die Zahlungsfunktion „Kwitt“, mit der Sparkassen-Kunden künftig Geldbeträge von Handy zu Handy senden können. Da eine derartige gemeinsame Entwicklung der eigentlich selbständigen Sparkassen zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnte, hat sich das Bundeskartellamt hiermit befasst.
Das VG Koblenz hat die Klage eines Soldaten gegen seine Entlassung wegen des Besitzes von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und dem Ausführen des Hitlergrußes abgewiesen (Az. 2 K 471/16.KO).
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat dem Gesetzentwurf (18/9522) der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) in geänderter Fassung zugestimmt.
Der VGH Baden-Württemberg hat nach der Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das BVerfG den Bau einer Krypta in einem Industriegebiet in Kirchardt (Landkreis Heilbronn) für zulässig erklärt (Az. 3 S 1184/16).
Das OLG Frankfurt/M. hat in dem sog. „Telekom-Verfahren“ zum 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG einen weiteren Musterentscheid verkündet, der sich mit den nach der teilweisen Aufhebung der Entscheidung vom 16.05.2012 und Zurückverweisung durch den BGH noch offenen Fragen befasst (Az. 23 Kap 1/06).
Das VG Trier hat eine Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen Justizvollzugsbeamten auf Dienstentfernung verhandelt. Die Beteiligten stimmten der Verfahrensbeendigung durch Beschluss des Gerichts, dass gegen den Beamten eine Gehaltskürzung auf ein Jahr in Höhe von zehn Prozent beginnend mit dem 01.12.2016 verhängt wird, zu (Az. 3 K 3700/16).
Die Regelungen des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag anerkennen und mit einem qualifizierten Ruhe- und Stillerahmen ausstatten, sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Die Befreiungsfestigkeit dieses Tages, die eine Befreiung von den damit verbundenen Handlungsverboten selbst aus wichtigen Gründen von vornherein ausschließt, erweist sich jedoch als unverhältnismäßig. Das entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 458/10).
Null-Prozent-Finanzierungen stehen gerade in der Vorweihnachtszeit bei vielen Händlern und Verbrauchern hoch im Kurs. Aufgrund einer Gesetzesänderung können diese Kreditverträge erstmals auch widerrufen und Zahlungen im Falle eines Mangels gestoppt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.
Der Kreis Euskirchen hat dem Inhaber mehrerer Waffenscheine wegen der Mitgliedschaft in dem Rockerclub „Gremium MC“ den Waffenschein entzogen. Den dagegen gerichteten Eilantrag hat das VG Aachen abgelehnt. Dem Antragsteller fehle die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit (Az. 6 L 858/16).
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