Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge der Ortsgemeinde Weitersburg ist unwirksam. Es sei unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum rheinland-pfälzischen Ausbaubeitragsrecht fehlerhaft, eine Abrechnungseinheit zu bilden, die das gesamte Gemeindegebiet der Kommune erfasse. So das VG Koblenz (Az. 4 K 822/15).