Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Media Markt Verbund Heilbronn-Franken GmbH abgemahnt, weil der Media Markt-Betreiber die volle „Gesamtreparatursumme“ für einen eingereichten eBook-Reader verlangte, obwohl dieser nicht repariert wurde. Das LG Heilbronn gab der Verbraucherzentrale Recht (Az. 21 O 106/15).