Die Bundesregierung teilt mit, dass der Deutsche Bundestag dem Zahlungskontengesetz zugestimmt hat, wonach künftig alle Bürger, Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung in der Bundesrepublik leben, ein Konto eröffnen dürfen.
Recht
Die Bundesregierung teilt mit, dass der Deutsche Bundestag dem Zahlungskontengesetz zugestimmt hat, wonach künftig alle Bürger, Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung in der Bundesrepublik leben, ein Konto eröffnen dürfen.
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt die Bundesregierung insbesondere die barrierefreie Kommunikation in den Blick – Behörden sind künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.
Der Bundesrat hat dem Wohnimmobilienkreditrichtliniengesetz zugestimmt, wonach u. a. Banken künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen müssen und es bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kein sog. ewiges Widerrufsrecht mehr geben wird.
Der Bundesrat möchte Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung schützen. Mit einer Entschließung fordert er daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.
Die Dienstanweisung zur Entfernung eines Sofas und eines Laufbandes aus dem Dienstzimmer einer Beamtin sowie die zwangsweise Entfernung dieser Gegenstände sind nicht zu beanstanden. So entschied das VG Trier (Az. 1 K 3238/15).
Es besteht keine Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber in Deutschland, die technischen Konfigurationen so anzupassen, dass auch im Ausland erworbene Handys hier verwendet werden können. So das AG München (Az. 261 C 15987/15).
Der VGH Baden-Württtemberg hat einen ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe von seinem Amt entbunden, da er seine Amtspflichten gröblich verletzt hat (Az. 1 S 308/16).
Laut VG Neustadt ist im Gewerbegebiet an der Industriestraße in Speyer eine sog. Lasertag-Anlage nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan unzulässig (Az. 4 K 672/15.NW).
Das VG Köln entschied, dass die Bundesnetzagentur einer Privatperson Auskunft über den Betrag einer Mehrerlösabschöpfung geben muss. Im Rahmen der Mehrerlösabschöpfung werden überhöhte Netzentgelte (Strom- und Gasversorgung), die die Netzbetreiber erlangt haben, an die Netznutzer zurückgeführt (Az. 13 K 5017/13).
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