Fußball-Vertragsamateure können als Beschäftigte anzusehen sein und daher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Das hat das SG Leipzig entschieden (Az. S 23 U 20/11).
Recht
Fußball-Vertragsamateure können als Beschäftigte anzusehen sein und daher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Das hat das SG Leipzig entschieden (Az. S 23 U 20/11).
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass Insolvenzgeld auch derjenige Arbeitnehmer erhält, der erst während einer vorläufigen Insolvenzverwaltung eingestellt wird (Az. L 3 AL 13/13).
Das OLG Oldenburg entschied, dass ein „Reiki-Meister“ einem ehemaligen Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen muss, weil er bei ihm eine Tätigkeit als Heilpraktiker ausgeübt hatte, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Genehmigung zu sein (Az. 5 U 71/13).
Die Sozialpartner werden laut Bundesregierung künftig in einer Kommission über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden. Die Mindestlohn-Kommission trat in Berlin zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Das VG Trier hat entschieden, dass die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach einem entsprechenden Verkehrsverstoß erst erfolgen darf, wenn die Behörde zuvor alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters getroffen hat (Az. 1 L 349/15.TR).
Ab März 2015 erhalten Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, welches Schallschutzniveau ein Wohnungseigentümer einhalten muss, der den vorhandenen Bodenbelag (Teppichboden) in seiner Wohnung durch einen anderen (Parkett) ersetzt (Az. V ZR 73/14).
Laut AG München kann ein Fußballverein entsprechend seinen Verkaufsbedingungen ein Jahreskarten-Abo ordentlich kündigen, da ein ordentliches Kündigungsrecht bei jedem auf unbestimmte Zeit angelegten Dauerschuldverhältnis zulässig sei (Az. 122 C 16918/14).
Führt die Lieferung mit Brennstoff lediglich zur Bedürftigkeit im Bezugsmonat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur dann, wenn auch bei einer Aufteilung dieser Kosten auf die Heizperiode eine Hilfebedürftigkeit in den einzelnen Monaten entsteht. Dies hat das SG Dresden entschieden (Az. S 48 AS 6069/12).
Der Deutsche Bundestag berichtet, dass die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf eingebracht hat, mit dem Ziel, die Zeiten des Mutterschutzes auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente mit 63 anzurechnen.
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