Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das VG Darmstadt festgestellt, dass die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der durch die Stadt Darmstadt für Sonntag, den 30. März, verfügten Sonntagsöffnung von Ladengeschäften, aus Anlass der Ausstellung: „Darmstadt Mobil – die Mobilitätsausstellung“ rechtswidrig ergangen ist (Az. 2 L 362/14).