Das LAG Hessen gab einer Kündigungsschutzklage statt, da keine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers und keine vorsätzliche Manipulation des Arbeitsablaufs durch die Mitarbeiterin vorlag (Az. 9 Sa 1315/12).
Recht
Das LAG Hessen gab einer Kündigungsschutzklage statt, da keine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers und keine vorsätzliche Manipulation des Arbeitsablaufs durch die Mitarbeiterin vorlag (Az. 9 Sa 1315/12).
Werbeaussagen, mit denen für „Original Spiruletten mit Gerstengras“ in der Weise geworben wird, dass das Produkt „über 7.000 Vitalstoffe“ enthalte und Gerstengras „das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt“ sei, sind irreführend und zu unterlassen. So entschied das OLG Hamm (Az. 4 U 149/12).
Ein Vermieter kann im Mietvertrag vereinbaren, dass bauliche Veränderungen an seinem Eigentum nur mit seiner schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden können. Es spielt dann auch keine Rolle, ob diese Änderung zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt oder optisch nicht störend ist. So entschied das AG München (Az. 472 C 7527/12).
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Novelle des Wettbewerbsrechts. Damit kann das neue Fusionskontrollrecht, das u. a. auch Zusammenschlüsse von Presseverlagen vereinfacht, nach monatelangen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Die Länder möchten für alle Verbraucher einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos durchsetzen. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie daher Zahlungsdienstleister verpflichten, grundsätzlich allen Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten.
Die Länder haben das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren gebilligt, das die Verbraucher besser vor dem Erwerb so genannter Schrottimmobilien schützen soll.
Die Länder wollen mit einem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Maklerprovision im Bereich der Wohnungsvermittlung zukünftig nach dem Bestellerprinzip zu tragen ist. Die Courtage müssten somit nur noch diejenigen zahlen, die den Makler selbst beauftragt haben.
Die Länder setzen sich mit einem Gesetzentwurf für einen verbesserten Mieterschutz ein. Nach Darstellung des Bundesrates ist der Schutz vor überhöhten Mieten nach zwei Entscheidungen des BGH zum Wirtschaftsstrafgesetz nicht mehr hinreichend gewährleistet.
Die Länder haben das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel müsse es sein, den – derzeit stark defizitären – Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Notargebühren und die Vergütung der Rechtsanwälte sollen an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.
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