Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Verluste, die ein (Hobby)Autor wegen der Veröffentlichung eines Buches mit Kurzgeschichten erzielt hat, steuerlich nicht anzuerkennen sind (Az. 2 K 1409/12).
Steuern
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Verluste, die ein (Hobby)Autor wegen der Veröffentlichung eines Buches mit Kurzgeschichten erzielt hat, steuerlich nicht anzuerkennen sind (Az. 2 K 1409/12).
Das FG Düsseldorf weist darauf hin, dass für ein in Berufsausbildung befindliches Kind Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werde, wobei der Endzeitpunkt um die Dauer des geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes hinausgeschoben werde (Az. 10 K 1940/13).
Wenn die vorzeitige Rückführung eines Kredits auf die Verpflichtung zur lastenfreien Übereignung zurückzuführen ist, wird der ursprünglich bestehende Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch die Veräußerung des Vermietungsobjekts unterbrochen. So das FG Düsseldorf (Az. 7 K 545/13).
Das BMF hat in seinem Schreiben die Grundsätze erläutert, die bei der Anwendung der am 1. Januar 2014 in Kraft tretenden gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer gelten (Az. IV C 5 – S-2353 / 13 / 10004).
Der BFH hat zur Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne Verpflichtung an das Schwiegerkind Stellung genommen (Az. II R 37/11).
Laut BFH kommt es für die Annahme eines einheitlichen Erwerbsvorgangs bei mehreren Anbietern auf der Veräußererseite nur darauf an, dass diese objektiv zusammenwirken, ohne dass das Zusammenwirken für den Erwerber erkennbar sein muss (Az. II R 3/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob minderjährigen Gesellschaftern einer GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung aus dem verbilligten Verkauf von Fahrzeugen an eine andere GmbH zuzurechnen ist, deren Gesellschafter mit ihnen in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen (Az. VIII R 10/10).
Der BFH entschied, dass die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen kann, nämlich dann, wenn die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört und deren Gesellschafter als Nutzende der Immobilie in Deutschland wohnen (Az. I R 109-111/10).
Das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 nimmt Stellung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Az. IV C 1 – S-2253 / 07 / 10004).
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Feuerwehrwache, der ein Berufsfeuerwehrmann ausschließlich zugeordnet ist und die er an jedem seiner Arbeitstage von seinem Wohnort aus zur Ableistung seines Schichtdienstes anfährt, auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH die regelmäßige Arbeitsstätte darstellt (Az. 5 K 233/12).
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