Ist ein Bürogebäude mit mehreren Mietereinheiten bereits dann als bezugsfertig anzusehen, wenn nur noch die vom Mieterwunsch abhängigen Innenausbauarbeiten (wie nicht tragende Wände) auszuführen sind, oder erst in dem Zeitpunkt, in dem die letzte Mietereinheit bezugsfertig hergerichtet ist? Der BFH entschied (Az. II R 58/10).