Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Elterngeld nach dem BEEG in Höhe des Sockelbetrages bei den Bezügen der unterhaltenen Person im Rahmen des § 33a EStG zu berücksichtigen ist (Az. VI R 57/15).
Steuern
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Elterngeld nach dem BEEG in Höhe des Sockelbetrages bei den Bezügen der unterhaltenen Person im Rahmen des § 33a EStG zu berücksichtigen ist (Az. VI R 57/15).
Der BFH hat zum geldwerten Vorteil bei Aktienerwerb im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms zur Frage Stellung genommen, ob bei der Bewertung nicht börsennotierter Aktien trotz im amtlichen Handel festgesetzter Börsenkurse für gattungsgleiche Aktien der Börsenkurs bei der Ableitung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG mit der Begründung außer Betracht bleiben kann, das Handelsvolumen an der Börse sei zu gering gewesen (Az. VI R 16/15).
Der BFH entschied u. a. , dass zwischen Schwestergesellschaften auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts keine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG besteht (Az. V R 36/15).
Ein Unternehmer, der die einem kommunalen Zweckverband nach Landesrecht obliegende Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser übernimmt und dafür einen vertraglichen Anspruch gegen den Zweckverband auf Weiterleitung von Fördermitteln erlangt, die dieser erhält, erbringt laut BFH grundsätzlich eine steuerbare Leistung gegen Entgelt (Az. XI R 41/14).
Die Bundesregierung will Manipulationen an elektronischen Registrierkassen, die der Steuerhinterziehung dienen, unterbinden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (18/9535, 18/9957, 18/10102) soll am 15. Dezember 2016 abschließend beraten werden.
Das bayerische Finanzministerium teilt mit, dass die bayerische Finanzverwaltung vom 21.12.2016 bis einschließlich 01.01.2017 von allen Maßnahmen absieht, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.
Die Fälle, in denen Know-how zur Erbschafts- oder Schenkungsbesteuerung gefragt sein wird, werden aufgrund der neuen Ausgestaltung zunehmen. Gerade Berater von Erwerbern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sollten sich auf vermehrte Nachfragen einstellen, da es auch Neues bei Erwerben von begünstigtem Vermögen von weniger als 26 Mio. Euro zu beachten gilt. Der DStV hat daher einen Überblick über ausgewählte Aspekte, die unterhalb der Prüfschwelle von 26 Mio. Euro relevant sind, zusammengestellt.
Das BMF informiert über das erstmalig mit Panama vereinbarte Doppelbesteuerungsabkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr. Nach der Ratifikation durch den deutschen Gesetzgeber soll das Abkommen ab dem 01.01.2017 in Kraft treten.
Das BMF nimmt Stellung zum BFH-Urteil I R 72/12 und den BAG-Urteilen 3 AZR 11/10 und 3 AZR 897/12 zu dem bei Versorgungszusagen maßgebenden Pensionsalter (Az. IV C 6 – S-2176 / 07 / 10004 :003).
Das BMF hat die ab 2017 geltenden Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2334 / 16 / 10004).
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