Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übertragung von Aktien einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft, die aufgrund einer Unternehmensumgliederung aus dem bisherigen Aktienbestand abgespalten wurden (’spin-off‘), für den inländischen Kapitalanleger im Streitjahr 2008 zu Einkünften aus Kapitalvermögen durch eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer Sachzuwendung oder zu einer steuerneutralen Kapitalrückzahlung führt (Az. VIII R 73/13).