Das BMF macht den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2016 bekannt (Az. IV C 5 – S-2361 / 14 / 10002).
Steuern
Das BMF macht den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2016 bekannt (Az. IV C 5 – S-2361 / 14 / 10002).
Die Länderkammer hat zur geplanten Modernisierung der Steuererklärung Stellung genommen. Sie schlägt u. a. weitere Änderungen zur Reduzierung des Bürokratieaufwands vor.
Das BMF veröffentlicht eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen (Az. IV B 2 – S-1301 / 07 / 10017-07).
Mit den Vorschlägen zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen schlägt die EU-Kommission in ihrer Kampagne für eine faire, effiziente und wachstumsfreundliche Steuerpolitik in der EU ein neues Kapitel auf.
Der BFH entschied zur Abziehbarkeit der Beitragszahlungen für klassische Risikolebensversicherungen als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, wenn die Versicherungen der Absicherung von Darlehen dienten, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung des Mietobjekts aufgenommen wurden (Az. IX R 35/14).
Laut BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden (Az. XI B 84/15).
Der BFH hat eine Reihe von Zweifelsfragen zur Konzernbesteuerung im Umsatzsteuerrecht (Organschaft) geklärt (Az. V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14). Nach einem weiteren BFH-Urteil kann die Organschaft auch bei Unternehmensübertragungen von Bedeutung sein (Az. V R 36/13).
Erwirbt ein Miterbe bei der Erbauseinandersetzung einen zum Nachlass gehörenden Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und führt dieser Erwerb zu einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, ist die Anteilsvereinigung nicht nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. So der BFH (Az. II R 35/14).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, wann sich der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft i. S. von § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG durch Abschluss von Treuhandverträgen mittelbar ändert (Az. II R 18/14).
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. So entschied der BFH (Az. GrS 1/14).
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