Das BMF hat ergänzend zu seinem Schreiben vom 24.10.2014 zum steuerlichen Reisekostenrecht Fragen von Wirtschaftsverbänden zur Arbeitnehmersammelbeförderung und zur Verpflegung im Flugzeug, Zug oder Schiff beantwortet (Az. IV C 5 – S-2353 / 15 / 10002).