Der Beirat der WPK hat eine Änderung des § 24b Abs. 1 BS WP/vBP beschlossen. Die Änderung und der Hinweis des WPK-Vorstands zur skalierten Prüfungsdurchführung heben den Grundsatz hervor, dass Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstands bestimmt werden.