Bruttoinlandsprodukt im 2. Quartal 2025 um 0,1 % niedriger als im Vorquartal

Die deutsche Wirtschaft verliert nach positivem Jahresbeginn an Fahrt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im 2. Quartal 2025 gegenüber dem 1. Quartal 2025 um 0,1 % gesunken, nachdem es zum Jahresbeginn 2025 noch gestiegen war.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.07.2025

Deutsche Wirtschaft verliert nach positivem Jahresbeginn an Fahrt

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 2. Quartal 2025
-0,1 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
0,0 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
+0,4 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 2. Quartal 2025 gegenüber dem 1. Quartal 2025 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,1 % gesunken, nachdem es zum Jahresbeginn 2025 noch gestiegen war (revidiert +0,3 % im 1. Quartal 2025 zum Vorquartal; bisher: +0,4 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten im 2. Quartal 2025 nach vorläufigen Erkenntnissen niedriger als im Vorquartal. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben stiegen dagegen preis-, saison- und kalenderbereinigt an.

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich unverändert

Im Vorjahresvergleich lag das BIP im 2. Quartal 2025 preisbereinigt auf demselben Niveau wie im 2. Quartal 2024 (0,0 %), wobei im 2. Quartal 2025 ein Arbeitstag weniger zur Verfügung stand. Preis- und kalenderbereinigt war es um 0,4 % höher als im Vorjahresquartal.

Revision der bisherigen Ergebnisse zurück bis 2008

Das Statistische Bundesamt hat, wie zu diesem Termin üblich, die bisher veröffentlichten Ergebnisse ab 2021 überarbeitet und neu verfügbare statistische Informationen in die Berechnungen der Ergebnisse einbezogen. Dabei ergaben sich für das vierteljährliche, preisbereinigte BIP Änderungen der bisherigen Ergebnisse von -0,7 bis +0,6 Prozentpunkten. Detaillierte Angaben zu den Neuberechnungen enthält die Tabelle „Alt-Neu-Vergleich“ am Ende dieser Pressemitteilung.

Abweichend vom zu diesem Zeitpunkt üblichen Vorgehen wurden auch die Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2020 überarbeitet. Das preisbereinigte BIP wurde dabei nur geringfügig um maximal 0,1 Prozentpunkte angepasst. Grund für die Überarbeitung war insbesondere die Integration von Analyseergebnissen zu Geschäftsaktivitäten multinationaler Unternehmensgruppen. Diese werden in den jetzigen Ergebnissen besser abgebildet. Nähere Erläuterungen zu diesen Revisionen stellt das Statistische Bundesamt mit der Veröffentlichung der ausführlichen Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2025 (22. August 2025) zur Verfügung.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Verlautbarung Nr. 24 – Zur Eigenschaft als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung Nr. 24 „Zur Eigenschaft als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften“ veröffentlicht. Hierauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 29.07.2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung Nr. 24 „Zur Eigenschaft als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften“ veröffentlicht.

Darin vertritt sie die Rechtsauffassung, dass ein CRR-Kreditinstitut bis zur Beendigung der Abwicklung der Geschäfte als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB anzusehen ist. Dies gilt auch nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des § 32 KWG.

Abschlussprüfung bis zum Ende der Abwicklung im Einklang mit der Abschlussprüferverordnung

Folglich ist die Abschlussprüfung des CRR-Kreditinstituts bis zur Beendigung der Abwicklung der Geschäfte im Einklang mit den Vorgaben der Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) durchzuführen.

Gleichzeitig stellt die APAS klar, dass sie dieser Auffassung zuwiderlaufende Handhabungen in der Vergangenheit und in Bezug auf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossene laufende Abschlussprüfungen berufsrechtlich nicht aufgreifen wird.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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8 von 10 Händlern sind für ein Verbot chinesischer Billig-Marktplätze

Seit einigen Jahren drängen verstärkt Online-Händler auf den deutschen Markt, die zu Niedrigstpreisen Produkte vor allem aus China importieren. Mehr als drei Viertel der deutschen Händler (78 Prozent) fordern lt. Bitkom deshalb ein Verbot chinesischer Billig-Marktplätze.

Bitkom, Pressemitteilung vom 29.07.2025

  • 92 Prozent meinen, Rechtsverstöße durch Billig-Händler aus China zu beobachten
  • 4 von 10 wollen sich aufgrund der geopolitischen Lage von außereuropäischen Zulieferern trennen

Seit einigen Jahren drängen verstärkt Online-Händler auf den deutschen Markt, die zu Niedrigstpreisen Produkte vor allem aus China importieren. Mehr als drei Viertel der deutschen Händler (78 Prozent) fordern deshalb ein Verbot chinesischer Billig-Marktplätze. Aus Sicht von je 9 von 10 Händlern würden sie häufig gegen das hier geltende Recht verstoßen (92 Prozent) und ihre Produkte enthielten oft potenziell gefährliche Inhaltsstoffe (88 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 505 Handelsunternehmen ab 10 Beschäftigten in Deutschland befragt wurden. „Billig-Händler verschärfen den Wettbewerb und werden von vielen etablierten Handelsunternehmen als Bedrohung wahrgenommen. Die deutschen und europäischen Behörden müssen dafür sorgen, dass dieser Wettbewerb unter fairen Bedingungen stattfindet, Schlupflöcher bei beispielsweise Zöllen geschlossen werden und der Verbraucher- und Umweltschutz gewahrt wird“, sagt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom.

In der Verantwortung sehen die Händler dabei vor allem die Europäische Union, denn 85 Prozent sind der Meinung, die EU müsse den europäischen Binnenmarkt vor außereuropäischen Online-Marktplätzen schützen. 9 von 10 Handelsunternehmen (87 Prozent) sind der Ansicht, dass die Regulierung für den Import von Produkten über entsprechende Online-Marktplätze grundsätzlich verschärft werden sollte. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre eine Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro, die derzeit für die Einfuhr außereuropäischer Produkte gilt – drei Viertel des deutschen Handels halten diese Maßnahme für sinnvoll (76 Prozent). Von selbst wird sich das Problem in den Augen der Händler nicht lösen: Nur jeder Fünfte glaubt, dass es sich bei den Billig-Marktplätzen um einen Hype handelt und sie bald wieder verschwinden (19 Prozent).

Aber auch andere globale Entwicklungen bereiten dem deutschen Handel Sorgen, insbesondere die Verschärfung der geopolitischen Lage erfordert aus seiner Sicht Anpassungen. Knapp die Hälfte der Händler ist durch geopolitische Konflikte von Lieferschwierigkeiten betroffen (47 Prozent), ein Drittel wird infolgedessen das Produktsortiment verkleinern (33 Prozent). Und auch um Abhängigkeiten von außereuropäischen Lieferanten macht sich der Handel Gedanken: 4 von 10 Handelsunternehmen geben an, solche Zulieferer durch europäische ersetzen zu wollen (41 Prozent). Denn, so sind sich zwei Drittel der Händler sicher, Deutschland stehe am Beginn eines Handelskrieges (67 Prozent).

Quelle: Bitkom

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Gesetzliche Neuregelungen im August 2025

Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. Bürokratische Hürden werden abgebaut, Passbilder für den Ausweis müssen digital sein. Und: Der Bahnverkehr zwischen Hamburg und Berlin ist bis April 2026 eingeschränkt. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im August 2025 informiert die Bundesregierung..

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.07.2025

Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. Bürokratische Hürden werden abgebaut, Passbilder für den Ausweis müssen digital sein. Und: Der Bahnverkehr zwischen Hamburg und Berlin ist bis April 2026 eingeschränkt. Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick.

Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert

Die Mietpreisbremse wurde um weitere vier Jahre bis Ende 2029 verlängert, damit Mieten nicht zu stark steigen – vor allem in Gegenden mit besonders großer Wohnungsknappheit. So soll es leichter werden, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Passbilder müssen digital vorliegen

Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, müssen die Passbilder digital vorliegen. Das gilt für: Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Papier-Passbilder dürfen von den Behörden nicht mehr angenommen werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Bis 31. Juli 2025 gilt eine Übergangsregelung, nach der Papierpassbilder noch akzeptiert werden können.

Wachstumsbooster: Bessere Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen

Das steuerliche Investitionssofortprogramm soll die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. Dabei können Ausrüstungsinvestitionen – etwa für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – mit 30 Prozent pro Jahr schneller abgeschrieben werden, wenn sie vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Unternehmen können 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr abschreiben, wenn sie zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von aktuell 70.000 Euro wird auf 100.000 Euro erhöht.

Mehr Zeit für Umsetzung des Tierwohlkennzeichens

Die für August 2025 geplante Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens wird auf den 1. März 2026 verschoben. Die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer bekommen somit mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen. Das neue Kennzeichen unterscheidet fünf verschiedene Haltungsformen und gilt zunächst nur für Schweinefleisch.

Stoffstrombilanz: Bauern von Aufzeichnungspflichten befreit

Landwirtinnen und Landwirte werden von aufwändigen Berechnungen und jährlich wiederkehrendem Vorhalten von Buchführungsdaten entlastet. Möglich macht das die Aufhebung der Stoffstrombilanz-Verordnung. Sie regelte bislang, wie Landwirtinnen und Landwirte nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe in ihren Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. Durch die Aufhebung der Verordnung wird der Bürokratieaufwand auf den Höfen zukünftig um rund 18 Millionen Euro gesenkt. Einschlägige Umweltauflagen werden nicht gelockert.

Besserer Vogelschutz bei der Elektrifizierung von Bahnschienen

Elektrische Oberleitungen der Bahn sind für Vögel, die sich darauf niederlassen, eine erhebliche Gefahr. Eine neue Verwaltungsvorschrift schafft bundesweit einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen. Sie ermöglichen es, Elektrifizierungsmaßnahmen wesentlich zügiger und mit weniger Verwaltungsaufwand umzusetzen und zugleich den Schutzumfang für die betroffenen Vogelarten beizubehalten.

Entsorgen von Batterien einfacher und kostenlos

Ab dem 18. August können Bürgerinnen und Bürger alle Batterien kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben. Dies regelt eine EU-Verordnung für Batterien. Außerdem müssen Hersteller künftig Batterien nach und nach mit QR-Codes versehen, über die Informationen zu Umweltverträglichkeit, Recyclingfähigkeit und verwendeten Rohstoffen abgerufen werden können.

Mehr Transparenz und Sicherheit bei Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI)

Ab 2. August 2025 müssen Anbieter von KI-Modellen, die vielseitig einsetzbar sind, Informationspflichten aus der europäischen KI-Verordnung befolgen. Es geht zum Beispiel um Anwendungen, die flexibel Texte, Audios, Bilder oder Videos erzeugen können. Für besonders leistungsfähige KI-Modelle, die ein sogenanntes systemisches Risiko darstellen, gelten zusätzliche Pflichten zur Risikoabschätzung und -minderung.

Ausbau der Ganztagsbetreuung: längere Fristen

Das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde um zwei Jahre verlängert. Damit können die Länder ihre geförderten Maßnahmen nun bis Ende 2029 umsetzen. Das schafft mehr Planungssicherheit beim Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung. Ziel ist es, die Grundlagen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Das entsprechende Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.

Generalsanierung: Bahnstrecke Berlin-Hamburg mit Einschränkungen

Am 1. August startet die Generalsanierung der Bahnverbindung Berlin-Hamburg. Bis Ende April 2026 wird die Strecke für die umfassenden Modernisierungsarbeiten gesperrt. Der Personen- und Güterverkehr wird in dieser Zeit umgeleitet. Wo keine Züge fahren können, soll ein Ersatzverkehr mit Bussen Reisende an ihr Ziel bringen.

Quelle: Bundesregierung

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Keine Kreuzfahrt ohne Medikamente

Das AG München hat zur Kündigung einer Pauschalreise nach Diebstahl notwendiger Medikamente Stellung genommen (Az. 223 C 12480/23).

AG München, Pressemitteilung vom 28.07.2025 zum Urteil 223 C 12480/23 vom 11.01.2024 (rkr)

Kündigung einer Pauschalreise nach Diebstahl notwendiger Medikamente

Ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein im Alter von 75 und 77 Jahren buchte bei einem Münchner Veranstalter von Kreuzfahrten eine Kreuzfahrt ab Hamburg zu einem Reisepreis von 1.678 Euro. Bestandteil der Reisebuchung war ein Transfer per Bus vom Busbahnhof in Hamburg zum Schiff. Vor Abfahrt des Busses deponierten die Kläger einen Trolley, in dem sich neben persönlichen Gegenständen auch Medikamente wie Blutdrucksenker und Cholesterinsenker befanden, im Kofferraum des Busses. Bei Ankunft am Hafen stellten sie fest, dass sich der Trolley nicht mehr im Kofferraum befand.

Das Ehepaar verweigerte den Antritt der Kreuzfahrt ohne die täglich benötigten Medikamente. Es verlange Rückzahlung des Reisepreises sowie in Höhe von 460 Euro Ersatz für die verloren gegangenen Gestände.

Der Veranstalter zahlte daraufhin wegen ersparter Aufwendungen 216,90 Euro an die Kläger zurück, verweigerte jedoch eine weitergehende Zahlung. Es habe kein Reisemangel vorgelegen. Es habe sich das allgemeine Diebstahlsrisiko verwirklicht. Den Klägern sei es zumutbar gewesen, die Medikamente in der Handtasche zu transportieren oder das Gepäckfach zu beobachten.

Das Amtsgericht München gab dem klagenden Ehepaar weitestgehend Recht und verurteilte den Veranstalter zur Zahlung von 1.551,10 Euro nebst Zinsen. In seinem Urteil führte das Gericht u. a. aus:

„Das Abhandenkommen der Medikamente aus dem Gepäckraum des Busses stellt einen Reisemangel […] dar, da Bestandteil der Pauschalreise auch der Transfer der Kläger und ihres Gepäcks zum Schiff war […]. Durch den Verlust der Medikamente ist die Pauschalreise vorliegend auch erheblich beeinträchtigt worden. Bei den abhandengekommenen Medikamenten handelte es sich um Blutdrucksenker und Cholesterinsenker. Diese Medikamente müssen regelmäßig und zuverlässig eingenommen werden, da es ansonsten zu körperlichen Beeinträchtigungen und sogar Gesundheitsschäden kommen kann. Den Klägern war es nicht zumutbar, eine Reise anzutreten, die ihrer Gesundheit schaden könnte. […]

Ein Verschulden des Reiseveranstalters ist für die Kündigung gerade nicht erforderlich. Der Reiseveranstalter hat damit […] den bereits geleisteten Reisepreis an die Kläger zu erstatten. […]

Insbesondere ist der Reisemangel von den Klägern nicht verschuldet worden. Diesen kann weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit hinsichtlich des Abhandenkommens vorgeworfen werden. Mit dem Abstellen des Gepäcks im Kofferraum gingen vorliegend die Sorgfaltspflichten auf die Reiseveranstalterin über. Entgegen dem Vortrag der Beklagtenseite waren die Kläger nicht verpflichtet, nach Verstauen des Gepäcks im Gepäckraum, dieses noch zu beobachten. Die Beklagtenseite trägt auch nicht vor, woraus sich eine derartige Verpflichtung der Reisenden ergeben könnte. Den Klägern kann auch kein Vorwurf gemacht werden, dass sie die Medikamente nicht in einer Handtasche bei sich behalten haben. Vielmehr durften sie darauf vertrauen, dass das Reisegepäck vom Reiseveranstalter gesichert wird.“

In Bezug auf den geforderten Ersatz für verloren gegangene Gegenstände sprach das Gericht lediglich einen Teilbetrag von insgesamt 90 Euro zu, da zu Zeitwert und Anschaffungspreis nicht substanziiert vorgetragen worden war und keine ausreichende Grundlage für eine Schätzung des Werts vorlag.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht München

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Im Land steckt viel Kraft: Ländliche Räume verdienen mehr politische Aufmerksamkeit

Sie sind wirtschaftliche Zentren, Innovationsmotoren und Schlüsselakteure der Transformation – und werden regelmäßig unterschätzt: Ländliche Regionen bieten unverzichtbare Flächen, Ressourcen und Standortvorteile. Gleichzeitig stehen sie vor zahlreichen Herausforderungen, etwa bei der Nah- und Gesundheitsversorgung, der Mobilität oder beim Umgang mit Flächenressourcen. Ein DIHK-Positionspapier listet Lösungsvorschläge.

DIHK, Mitteilung vom 28.07.2025

Sie sind weit mehr als idyllische Lebens-, Natur- und Erholungsräume – ländliche Regionen sind wirtschaftliche Kraftzentren, Innovationsmotoren und Schlüsselakteure der Transformation. Mit rund der Hälfte der gesamtwirtschaftlichen und fast zwei Dritteln der industriellen Bruttowertschöpfung tragen sie maßgeblich zu Wohlstand, Beschäftigung und Innovationskraft in Deutschland bei.

Tagtäglich zeigen zahlreiche „Hidden Champions“ und viele mittelständische Betriebe – von Händlern über Zulieferer bis hin zu touristischen Anbietern sowie Dienstleistern, welches Potenzial in ländlichen Regionen steckt.

Aktive Treiber der Transformation

Trotz dieser Bedeutung werden ländliche Räume in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unterschätzt und allzu oft auf die Rolle als Anhängsel urbaner Zentren reduziert. Dabei sind sie eigenständige Impulsgeber, Partner auf Augenhöhe und aktive Gestalter des Wandels: Ländliche Regionen bieten Flächen, Ressourcen und Standortvorteile, die für die Transformationsaufgaben unserer Zeit unverzichtbar sind.

So befinden sich hier etwa 95 Prozent der installierten Onshore-Windenergie-Leistung und 98 Prozent der Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Auch beim Thema Mobilität können ländliche Räume eine Vorreiterrolle einnehmen, etwa bei der Erprobung des autonomen Fahrens.

Passgenaue Maßnahmen statt pauschaler Lösungen

Gleichzeitig stehen diese Regionen vor zahlreichen, teils spezifischen Herausforderungen, etwa bei der Sicherstellung von Nah- und Gesundheitsversorgung, der Mobilität oder beim Umgang mit Flächenressourcen. Hier braucht es individuelle Lösungsansätze, die den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort gerecht werden.

Innovative Konzepte wie digitale Gesundheitsanwendungen, On-Demand-Verkehre oder vollautomatisierte Kleinstsupermärkte – sogenannte Smart Stores – können die Versorgung gerade in dünn besiedelten Gebieten deutlich verbessern. Damit diese Ansätze wirken können, sind verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen nötig. Ein Beispiel: die Öffnungsmöglichkeiten von Smart Stores an Sonn- und Feiertagen. Hier könnten entsprechende Regelungen aus Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hessen oder Sachsen-Anhalt als Vorbild dienen.

Fachkräfte für ländliche Räume gewinnen und sichern

Eine zentrale Herausforderung bleibt das Thema Fachkräfte. Viele ländliche Regionen stehen durch den demografischen Wandel und die Abwanderung junger Menschen in städtische Ballungszentren unter besonderem Druck. Dabei bergen sie enormes Potenzial: Rund 60 Prozent aller Ausbildungsplätze werden „auf dem Land“ bereitgestellt. Um diese Standorte dauerhaft zu sichern, schlägt die DIHK unter anderem vor, die Mindestgröße von Klassen zu senken, Blockunterricht zu stärken sowie die Zusammenbeschulung affiner Ausbildungsberufe zu ermöglichen.

Acht Handlungsfelder für starke ländliche Regionen

Diese und weitere Vorschläge hat die DIHK – gebündelt in acht zentralen Handlungsfeldern – in einem Positionspapier zusammengefasst, das Sie hier abrufen können (PDF, 790 KB).

Neben geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen braucht es vor allem mehr Sichtbarkeit für die Stärken und Potenziale ländlicher Räume. Denn sie sind kein Ort des Mangels, sondern Räume der Möglichkeiten, geprägt von Tatkraft, Unternehmertum und Mut für neue Wege.

Quelle: DIHK

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RWI/ISL-Containerumschlag-Index stagniert: US-Zollpolitik bremst Welthandel aus

Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Juni mit saisonbereinigt 136,5 Punkten gegenüber dem Vormonat weitgehend unverändert und zeigt damit die anhaltende Schwäche im Welthandel.

RWI, Pressemitteilung vom 25.07.2025

Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Juni mit saisonbereinigt 136,5 Punkten gegenüber dem Vormonat weitgehend unverändert und zeigt damit die anhaltende Schwäche im Welthandel. Seit Jahresbeginn bewegt sich der Index seitlich – ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr die Handelspolitik der Vereinigten Staaten die globalen Warenströme belastet. Bemerkenswert sind gegenläufige regionale Entwicklungen, die sich hinter dem Gesamtbild verbergen: Europäische Häfen verzeichneten im Juni deutliche Rückgänge und machten damit ihre vorangegangenen Zugewinne wieder zunichte – ein Hinweis für die Unsicherheit im Welthandel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im Juni mit 136,5 Punkten gegenüber 136,4 Punkten (revidiert) im Vormonat weitgehend unverändert geblieben.
  • Beim Nordrange-Index, der Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im nördlichen Euroraum und in Deutschland gibt, ist ein Rückgang von 116,8 (revidiert) auf 115,5 Punkte im Juni gegenüber dem Vormonat zu beobachten.
  • In den chinesischen Häfen ist der Containerumschlag mit 151,2 Punkten gegenüber 151,3 Punkten (revidiert) im Vormonat nur leicht gesunken.
  • Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index für Juli 2025 wird am 28. August 2025 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Containerumschlag-Index sagt RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt: „Der globale Containerumschlag stagniert unter dem Druck der US-Zollpolitik. Zwar könnte die jüngste Einigung zwischen den USA und China Ende Juni für eine vorübergehende Belebung sorgen, doch die grundsätzliche Unsicherheit durch immer neue Zollankündigungen der US-Administration bleibt bestehen und belastet die Weltwirtschaft weiterhin.“

Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V

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Mietpreisbremse verlängert

Mit der Mietpreisbremse soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert.

Bundesregierung, Mitteilung vom 24.07.2025

Mit der Mietpreisbremse soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert.

Bezahlbares Wohnen ist „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Um diesen Fragen zu begegnen, müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.

Deshalb hat sich die Bundesregierung für das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre bis Ende 2029 eingesetzt. Es war bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Das Gesetz ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten – mit dem Ziel, den Mietenanstieg zu verlangsamen.

Miete in Ballungsräumen begrenzen

Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel dazu wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um mehr Wohnraum zu schaffen.

Motivation für Neubau stärken

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.

Quelle: Bundesregierung

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Mehr Ausbildungsverträge in den größeren Betrieben, weniger in den Kleinstbetrieben

Die Anzahl der Auszubildenden in der gewerblichen Wirtschaft und in den Freien Berufen ist lt. IfM Bonn in 2024 um rund 19.000 gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 24.07.2025

Ausbildungsquote ist in Rheinland-Pfalz und Saarland am höchsten

Die Anzahl der Auszubildenden in der gewerblichen Wirtschaft und in den Freien Berufen ist in 2024 um rund 19.000 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insgesamt lag sie Ende Dezember 2024 bei 1,52 Millionen.

Am höchsten ist aktuell die Ausbildungsquote – der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – in Rheinland-Pfalz und im Saarland, am niedrigsten in Berlin und Hamburg.

Größere Betriebe sind zunehmend im Vorteil

Obwohl die Gesamtzahl an Auszubildenden in 2024 zum zweiten Mal in Folge gestiegen ist, profitieren von dieser Entwicklung vor allem größere Betriebe (+4,6 %) und mittlere Betriebe (+1,9 %). Dagegen sank die Anzahl der Ausbildenden in den Klein- und Kleinstunternehmen (-1,0 %/-2,6 %).

Insgesamt bilden zwar weiterhin die Kleinst-, Klein- und mittelgroßen Betriebe (68,4 %) die meisten Auszubildenden aus, seit Jahren wächst jedoch stetig der Anteil der abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei den größeren Betrieben. Zugleich geraten die Kleinstbetriebe (weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) beim Wettbewerb um zukünftige Fachkräfte immer stärker ins Hintertreffen.

Quelle: IfM Bonn

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Startups setzen voll auf Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist die wichtigste Technologie für Tech-Startups in Deutschland. Inzwischen nutzen lt. Bitkom 82 Prozent KI, vor einem Jahr waren es 76 Prozent, 2023 sogar erst 49 Prozent.

Bitkom, Pressemitteilung vom 28.07.2025

  • 8 von 10 Startups nutzen KI – die Hälfte von ihnen ist auf die Technologie angewiesen
  • Fast zwei Drittel warnen, dass Regulierung KI-Entwicklung in Europa behindert
  • 89 Prozent sehen in KI die wichtigste Zukunftstechnologie

Künstliche Intelligenz ist die wichtigste Technologie für Tech-Startups in Deutschland. Inzwischen nutzen 82 Prozent KI, vor einem Jahr waren es 76 Prozent, 2023 sogar erst 49 Prozent. Weitere 16 Prozent planen oder diskutieren den KI-Einsatz. Zugleich halten 89 Prozent KI für die wichtigste Zukunftstechnologie (2024: 80 Prozent). 55 Prozent sind sicher, dass Startups, die KI nicht nutzen, keine Zukunft haben – vor einem Jahr lag der Anteil nur bei 39 Prozent. Und 43 Prozent meinen, dass sie ohne KI ihre Produkte und Dienstleistungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr anbieten könnten. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 152 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Künstliche Intelligenz hat sich in Rekordtempo zum Treiber von Innovationen entwickelt. Startups sind Vorreiter beim KI-Einsatz“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Vor allem Mittelständler können von Startups lernen, wie man KI sinnvoll in die Praxis bringt.“

Startups nutzen derzeit KI gleichermaßen zur Unterstützung ihres Geschäftsbetriebs (63 Prozent) wie zur Verbesserung ihrer Produkte oder Dienstleistungen (62 Prozent). Die große Mehrheit der Startups, die KI einsetzt, verwendet dabei auch generative KI (87 Prozent): 71 Prozent zur Unterstützung des eigenen Geschäftsbetriebes, 54 Prozent als Teil des Produktangebots. Ein möglicher Grund dafür: Fast drei Viertel (74 Prozent) haben festgestellt, dass Startups, die KI in ihren Produkten integriert haben, leichter Finanzierungen bekommen. Allerdings räumt auch rund ein Drittel (35 Prozent) ein, dass KI die großen Erwartungen bislang nicht erfüllt hat.

Startups blicken skeptisch auf den AI Act

Die europäische KI-Regulierung durch den AI Act wird von vielen Startups kritisch gesehen. Fast zwei Drittel (63 Prozent) warnen, dass übertriebene Regulierung der Grund dafür ist, dass besonders starke KI-Lösungen kaum in der EU entwickelt werden. 45 Prozent sind sich sicher, dass der AI Act ihr Startup in der Nutzung oder Entwicklung von KI einschränken wird. Und 43 Prozent beklagen, dass ihr Startup durch den AI Act einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus anderen Ländern wie den USA oder China hat. Dabei teilen 71 Prozent die Hoffnung, dass Europa im globalen Wettlauf um KI eine Spitzenposition erreichen kann. „Wir müssen alles dafür tun, damit Startups in Deutschland und Europa bei KI international konkurrenzfähig sein können. Dazu gehören Zurückhaltung und Planungssicherheit bei der Regulierung“, so Wintergerst.

Datenschutz und Rechtsunsicherheit gelten als größte KI-Hemmnisse

Bereits heute sind die größten Hemmnisse für den KI-Einsatz sind aus Sicht deutscher Startups Anforderungen an den Datenschutz (33 Prozent) sowie Verunsicherung durch rechtliche Hürden oder Unklarheiten wie etwa beim AI Act (27 Prozent). Erst dahinter folgenden fehlende finanzielle Mittel (21 Prozent) und fehlendes Personal (20 Prozent). Weitere Hemmnisse beim KI-Einsatz sind die Sorge, dass Unternehmensdaten in falsche Hände geraten, fehlende Zeit im Alltagsgeschäft sowie die Sorge vor künftigen rechtlichen Einschränkungen der Technologie (jeweils 15 Prozent). 12 Prozent fehlen Daten für einen nutzbringenden Einsatz von KI, 9 Prozent das technische Know-how, 7 Prozent sehen keine sinnvolle Anwendung, 6 Prozent haben kein Vertrauen in KI und 3 Prozent fokussieren sich auf andere Zukunftstechnologien. Nur 1 Prozent beklagt fehlende Akzeptanz von KI bei den Beschäftigten. Rund ein Viertel (26 Prozent) sieht überhaupt keine Hemmnisse beim KI-Einsatz.

Get Started, die Startup-Initiative des Bitkom, hat heute Handlungsempfehlungen veröffentlicht, wie es gelingen kann, in Deutschland mehr erfolgreiche KI-Startups aufzubauen. Diese reichen von einem verbesserten Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung über die Ausbildung von Talenten und den leichteren Zugang zu Daten bis zu einer öffentlichen Vergabe, die Startups stärker in den Blick nimmt.

Quelle: Bitkom

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