Der Bundestag hat am 23.03.2017 einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit zahlreichen Änderungen von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (18/10714) stattgegeben.
Recht
Der Bundestag hat am 23.03.2017 einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit zahlreichen Änderungen von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (18/10714) stattgegeben.
In erster Lesung hat der Bundestag am 23.03.2017 über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften (18/11506) beraten und die Vorlage im Anschluss an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen soll den Hinterbliebenen künftig eine Entschädigung zustehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist bereits in erster Lesung vom Bundestag beraten worden.
Am 23.03.2017 hat der Bundestag nun in zweiter und dritter Lesung das nationale Umsetzungsgesetz zur europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie in der Fassung des Änderungsvorschlages der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen. Die BRAK nimmt dazu Stellung.
Der BGH hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine bindende Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss (Az. XII ZB 604/15).
Das LG Coburg wies die Klage eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung von Beiträgen für eine zwischenzeitlich gekündigte Kapitallebensversicherung trotz wirksamer Ausübung des Widerspruchsrechts wegen unzulässiger Rechtsausübung ab, weil der Kläger seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar nach Abschluss zur Kreditsicherheit verwendet hatte (Az. 14 O 629/15).
Das BAG hatte sich mit der Frage befasst, ob eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auch nach einem Betriebsübergang weiterhin dynamisch wirkt (Az. 8 AZR 89/15).
Das LG Lüneburg entschied im Streit über die Zulässigkeit von Wertgutscheinen für Apothekenbesuche, dass die Gewährung von Wertgutscheinen über 0,50 Euro für den Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen (Az. 7 O 15/17).
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