Trotz zahlreicher Änderungsvorschläge stimmt der Bundesrat mit der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 und der darin vorgesehenen Umstellung des Fördersystems von einer staatlich festgesetzten Vergütung zu einem Bieterwettbewerb überein.