Das BVerwG hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 20 (Nord-West-Umfahrung Hamburg) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklär. Zwar sei das Tunnelbauvorhaben mit den Anforderungen des Naturschutzes aber nicht hinsichtlich des Gewässerschutzes vereinbar (Az. 9 A 7.15 u. a.)