Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag hat der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) seine Forderungen nach einer partiellen Anpassung des geplanten Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte untermauert.
Recht
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag hat der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) seine Forderungen nach einer partiellen Anpassung des geplanten Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte untermauert.
Das OLG Stuttgart entschied über die Zulässigkeit von zwei Werbemaßnahmen, in denen eine Drogeriemarktkette angeboten hatte, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen (Az. 2 U 148/14).
Ein polizeilicher Hundeführer muss seinen Hund auch in einer Festnahmesituation so beherrschen und kontrollieren, dass ein willkürliches Beißen des Hundes ausgeschlossen ist. Ansonsten liegt eine zumindest fahrlässige Amtspflichtverletzung des Polizeibeamten vor, für welche der Dienstherr einzustehen hat. So das OLG Karlsruhe (Az. 9 U 23/14).
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können.
Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ist bei einer Anhörung im Bundestag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen sahen aber vereinzelt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.
Bei einer Anhörung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts im Wesentlichen als gelungen angesehen.
Das VG Minden hat die Klagen eines Forstdirektors gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten sowie die Ungültigkeitserklärung und Einziehung seines Jagdscheines abgewiesen (Az. 8 K 2615/14 und 8 K 3010/14).
Der Bundestag wird bezüglich der Verhandlungen um das sog. Small-Claims-Verfahren wohl weiter an seiner bisherigen Auffassung zur Höhe der maximalen Streitwertgrenze festhalten.
Die EU-Kommission hat den aus dem Jahr 2008 stammenden Vorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie zurückgezogen. Sie hatte angekündigt, im Rat blockierte Gesetzesvorschläge zurückzunehmen, wenn sich EU-Parlament und Rat nicht innerhalb von sechs Monaten einigen.
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar ist eine Internetseite einer Tageszeitung, die audiovisuelles Material enthält, kein audiovisueller Mediendienst im Sinne des Unionsrechts, so dass keine Anzeigepflicht besteht (Az. C-347/14).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen