Prüfung von Finanzanlagenvermittlern

Die Prüfung von Finanzanlagevermittlern nach § 24 FinVermV ist eine hochgradig anspruchsvolle gesetzliche Pflichtprüfung handelt, deren hohe Prüfungsqualität lt. WPK gesichert werden muss. Der Kreis der geeigneten Prüfer solle daher nicht weiter geöffnet werden. Zudem hat sich die Frage ergeben, ob für das Jahr 2012 eine Lücke in der Pflicht für Anlagenberater/-vermittler bzw. Finanzanlagenvermittler besteht, sich prüfen zu lassen und den Bericht über die Prüfung bis zum 31.12.2013 bei der zuständigen Behörde einzureichen.

 

Continue reading →

APAK setzt Zusammenarbeit mit US-Prüferaufsicht fort

Am 19. Juli 2013 tritt eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft, die es der APAK zukünftig ermöglicht, bei Anfragen ausländischer Prüferaufsichten zur Zusammenarbeit nicht nur Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen in ihre Inspektionen einzubeziehen, sondern auch andere Prüfungen wie die wesentlicher Tochtergesellschaften von im Ausland börsennotierten Unternehmen oder von unselbständigen Konzernteilen.

 

Continue reading →