Am 19. Juli 2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in Kraft getreten. Die WPK hat nun die aus Sicht des WP/vBP wichtigsten Fragen und Antworten zur PartGmbB zusammengestellt.
Wirtschaftsprüfung
Am 19. Juli 2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in Kraft getreten. Die WPK hat nun die aus Sicht des WP/vBP wichtigsten Fragen und Antworten zur PartGmbB zusammengestellt.
Die WPK stellt das Muster eines Partnerschaftsvertrages für die Errichtung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der PartGmbB (ohne/mit Einbeziehung von EU-Abschlussprüfern) zur Verfügung.
Das IASB hat aktuell ein umfangreiches Diskussionspapier zur Überarbeitung des bestehenden Rahmenkonzepts (conceptual framework) der IFRS veröffentlicht. Die WPK berichtet.
Die WPK informiert, dass das AIFM-Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist und dass die BaFin ihr „Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB“ veröffentlicht hat.
Die Prüfung von Finanzanlagevermittlern nach § 24 FinVermV ist eine hochgradig anspruchsvolle gesetzliche Pflichtprüfung handelt, deren hohe Prüfungsqualität lt. WPK gesichert werden muss. Der Kreis der geeigneten Prüfer solle daher nicht weiter geöffnet werden. Zudem hat sich die Frage ergeben, ob für das Jahr 2012 eine Lücke in der Pflicht für Anlagenberater/-vermittler bzw. Finanzanlagenvermittler besteht, sich prüfen zu lassen und den Bericht über die Prüfung bis zum 31.12.2013 bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Am 19. Juli 2013 tritt eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft, die es der APAK zukünftig ermöglicht, bei Anfragen ausländischer Prüferaufsichten zur Zusammenarbeit nicht nur Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen in ihre Inspektionen einzubeziehen, sondern auch andere Prüfungen wie die wesentlicher Tochtergesellschaften von im Ausland börsennotierten Unternehmen oder von unselbständigen Konzernteilen.
Das Gesetz zur Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten, nachdem es einen Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war.
Die WPK hat gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB Stellung genommen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 20. Juni 2013 den überarbeiteten Exposure Draft ED/2013/7 Insurance Contracts (revised) veröffentlicht. Die WPK berichtet.
Die EU hat im Amtsblatt vom 29.06.2013 die Richtlinie 2013/34/EU zur Überarbeitung und Zusammenführung der bisherigen 4. und 7. EU-Richtlinien veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2015 Zeit, die Anforderungen der Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen. Die WPK informiert.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen