Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die WPK darum gebeten, über die Konsultation der EU-Kommission zum Versicherungsschutz für Dienstleister zu informieren. Die Konsultation läuft bis zum 16. August 2013.
Wirtschaftsprüfung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die WPK darum gebeten, über die Konsultation der EU-Kommission zum Versicherungsschutz für Dienstleister zu informieren. Die Konsultation läuft bis zum 16. August 2013.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Stellung genommen.
Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Juli 2013 gegeben. Die WPK berichtet.
Zum 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr auf SEPA (Single Euro Payment Area) umgestellt. Die WPK weist darauf hin, dass alle Mandanten frühzeitig auf die Umstellung hingewiesen werden sollten, um Störungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden.
Die EU-Kommission verlängert ihre Entscheidungen zur Angemessenheit der zuständigen Stellen der USA (SEC und PCAOB) sowie zur Gleichwertigkeit deren Aufsichtssystem. Die WPK berichtet.
Die WPK hinterfragt die Prüfbarkeit verschiedener neuer Lageberichtsangaben in Bezug auf Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Antikorruptionsmaßnahmen und Bestechungsaspekte und befürchtet eine Vergrößerung der „Erwartungslücke“ bei den Empfängern des Bestätigungsvermerks.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) verabschiedet. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (EdWBeitrV-E) vorgelegt. Die WPK hat dazu Stellung genommen.
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchführen, haben gem. § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Die WPK hat eine Übersicht der Berichte des 1. Quartals 2013 zusammengestellt.
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 veröffentlicht und zieht eine insgesamt positive Bilanz ihrer Aktivitäten.
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