Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Jääskinen kann ein Mitgliedstaat Bibliotheken das Recht einräumen, Bücher aus ihrem Bestand ohne die Zustimmung der Rechtsinhaber zu digitalisieren, um sie an elektronischen Leseplätzen bereitzustellen. Die Urheberrechtsrichtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten zwar nicht, den Nutzern das Recht einzuräumen, das von der Bibliothek digitalisierte Buch auf einem USB-Stick abzuspeichern, steht aber einem Ausdruck des Buchs als Privatkopie grundsätzlich nicht entgegen (Rs. C-117/13).