BGH: Kein Schadensersatz für Lehman-Anleger

Der BGH hat in zwei Urteilen entschieden, dass Anleger von Lehman-Anleihen keinen Schadensersatz wegen der Wertlosigkeit der Anleihen infolge der Insolvenz von Lehman im September 2008 beanspruchen können, weil für die beklagte Sparkasse zum Zeitpunkt des jeweiligen Beratungsgesprächs ein konkretes Insolvenzrisiko der Emittentin bzw. der Garantiegeberin nicht erkennbar gewesen sei und sie auch ihre sonstigen Beratungspflichten nicht verletzt habe. Continue reading →